Deutsche Wähler immer noch dumm

Weniger als die Hälfte weiß, dass die Zweitstimme über die Mandatsverteilung entscheidet

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Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap unter 1003 repräsentativ und zufällig ausgewählten wahlberechtigten Deutschen zeigt, dass nur 47 Prozent wissen, dass die Zweitstimmen über die Stärke der Parteien im Bundestags entscheidet. 39 Prozent glaubten, die Erststimme (die über das Direktmandat entscheidet) sei diejenige, an der die Mandatsverteilung hängt. Ein Prozent gab die Antwort, dass für diese Mandatsverteilung beide Stimmen gleich wichtig wären. Der Rest mochte sich nicht festlegen. Das Ergebnis ist insofern wenig überraschend, als Umfragen vor 20 und vor vier Jahren zu ähnlichen Ergebnissen kamen.

Betrachtet man nur diejenigen Wähler, die ihre Erst- und Zweitstimme zwei verschiedenen Parteien geben wollen, dann liegt der Anteil der richtigen Antworten bei 61 Prozent. Ein Drittel der Wähler aus dieser Gruppe gibt seine Zweitstimme einer Partei in dem Glauben, dass nicht diese, sondern die Erststimme über die Zahl der Sitze im Bundestag oder in einem Landtag entscheidet. Auch in der Gruppe der Wahlberechtigten mit höherem Bildungsabschluss weiß man mit 60 Prozent richtigen Antworten besser über das Wahlrecht Bescheid als unter Personen mit Volks- und Realschulabschluss, unter denen nur 40 Prozent so ausreichend informiert sind, dass sie ihr Wahlrecht vollumfänglich wahrnehmen können, ohne unabsichtlich den eigenen Willen zu verfälschen.

Unter den Anhängern der Grünen wissen 57 Prozent, was sie mit ihrer Erst- und ihrer Zweitstimme hinsichtlich der Mandatsverteilung bewirken. SPD-Wähler liegen mit 56 Prozent knapp darunter. Deutlich uninformierter ist man unter den Sympathisanten von CDU/CSU (44 Prozent) und der Linkspartei (42 Prozent. Noch weniger richtige Antworten gibt es mit 40 Prozent unter den Unentschlossenen. Zu Anhängern der FDP konnte Infratest wegen der zu geringen Befragtenzahl keine Aussage treffen. Trotz dieser ermittelten Wissensdefizite kommt das Institut in seiner Analyse zu dem Ergebnis, das Wahlrecht werde "auf gesamtelektoraler Ebene […] sinnvoll gehandhabt".