Baden-württembergischer Verkehrsminister will Radler-Helmpflicht

Der Grüne Winfried Hermann glaubt, dass die Regelung "schlimme Kopfverletzungen mindern oder verhindern kann"

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Am 5. Juni entschied der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, dass sich eine Radfahrerin, die mit einem "sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer" zusammenstößt und dabei Kopfverletzungen erleidet, eine Schadensmitverantwortung anrechnen lassen muss, wenn sie keinen Fahrradhelm trug.

Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang sogar explizit von einem "Mitverschulden" der nach dem Unfall zwei Wochen stationär behandelten Radfahrerin, weil diese "Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat", weshalb in dem Fall ein so genanntes "Verschulden gegen sich selbst" vorlag. Dabei berücksichtige der 7. Zivilsenat, dass für Fahrradfahrer keine allgemeine gesetzliche Helmpflicht besteht. Allerdings kam er auch zum Ergebnis, dass Fahrradfahrer einem "besonderen Verletzungsrisiko" ausgesetzt sind, weil der Straßenverkehr der Gegenwart "dichter" ist als in vergangenen Zeiten. Hinzu kommen das Fehlen einer Möglichkeit, sich abzustützen, sowie eine gegenüber Fußgängern höhere Geschwindigkeit und Fallhöhe.

Dass ein Fahrradhelm vor Kopfverletzungen schützt, entspricht nach Ansicht des OLG "der einmütigen Einschätzung der Sicherheitsexperten und wird auch nicht ernsthaft angezweifelt". Und weil der Preis solcher Helme die Grenzen der "wirtschaftlichen Zumutbarkeit" nicht überschreitet, könne "grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt".

Verrechnet man diese Ausführungen des Gerichts mit Statistiken, dann muss man davon ausgehen, dass es sich bei einer deutlichen Mehrheit der deutschen Radfahrer nicht um "verständige Menschen" handelt: Aktuellen Zahlen nach tragen nämlich nur etwa 10 Prozent regelmäßig einen Fahrradhelm. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann fordert deshalb in der Tageszeitung Mannheimer Morgen eine gesetzliche Helmpflicht. Diese könnte seinen Worten nach "schlimme Kopfverletzungen mindern oder verhindern".

Ob sich aus dem Urteil des OLG eine "faktische" Helmpflicht entwickelt, ist unklar: Andere Gerichte entschieden in der Vergangenheit anders, und welches Urteil der Bundesgerichtshof im Falle einer Revision fällen wird, ist nach Ansicht von Rechtsexperten "völlig offen".