Verfassungsrechtlich höchst bedenklich

Verschiedene Verbände warnen eindringlich vor der Verlängerung der AKW-Laufzeiten

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Einen Tag vor der Abstimmung des Bundestags über die Verlängerung der AKW-Laufzeiten haben verschiedene bundesweite Verbände die Regierungsfraktionen vor einer schwerwiegenden Fehlentscheidung gewarnt.

Die Deutsche Umwelthilfe DUH [http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2427 befürchtet] einen "kalkulierten Verfassungsbruch". Nicht nur die Umgehung des Bundesrates sei bedenklich. Die Juristin Cornelia Ziehm, die für die DUH eine Stellungnahme geschrieben hat, findet es unter anderem höchst fragwürdig, dass die Legislative pauschal eine Verlängerung der Laufzeiten (Reststrommengen) vorschreiben wird. Letztlich müsste es hingegen den Aufsichtsbehörden nach Begutachtung der konkreten Sicherheitssituation obliegen, über einen Weiterbetrieb zu entscheiden.

"Die Abgeordneten müssen wissen, dass die Atomrechtsnovelle in der eingebrachten Form unsere Verfassung in mehrfacher Hinsicht überdehnt", so Ziehm. Die Rechtsanwältin weist daraufhin, dass wegen des zunehmenden Beitrags der erneuerbaren Energieträger die Atomkraftwerke künftig anders betrieben werden müssen. Die modifizierte Betriebsweise führe zu neuartigen Nachrüstanforderungen, die die Länderaufsichtsbehörden gegenüber den Betreibern geltend machen müssten. Damit erhalte die Atomaufsicht der Länder eine "wesentlich andere Bedeutung und Tragweite". Dies löse nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats aus.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband ( vzbv), der Deutsche Naturschutzring ( DNR) und der Deutschen Gewerkschaftsbund ( DGB) haben am Mittwoch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor den Folgen der Laufzeitverlängerung gewarnt. Der vzbv argumentiert in seiner Erklärung wie die DUH, dass der vermehrte Anteil der Erneuerbaren keine mit ständig gleicher Last arbeitenden Großkraftwerke im Hintergrund benötige, sondern "flexible Kraftwerke, um Spannungsabfälle im Netz zu vermeiden. Zugleich müssen ausreichend Speicherkapazitäten vorhanden sein" Beides gewährleisten Atomkraftwerke nicht. Ein häufiges An- und Abschalten der Meiler ist mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden."

Außerdem seien "die Betreiber im Ernstfall nur höchst unzureichend versichert. Den Großteil der Kosten eines Unfalls träge die Allgemeinheit. Diese schätzt das Bundesumweltministerium auf rund fünf Billionen Euro. Zur Schadensregulierung stehen pro Kraftwerk jedoch nur 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Im unmittelbar betroffenen Umkreis der Kraftwerke leben im Schnitt rund eine Million Menschen, die evakuiert werden müssten." Dabei sei wegen der Preisbildungsmechanismen an der Strombörse nicht einmal damit zu rechnen, dass die Verbraucher von niedrigeren Stromgestehungskosten profitieren könnten. Die würden vielmehr als Zusatzgewinne in den Kassen der Konzerne landen.