Bundestag stimmt für Beschneidungsgesetz

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht von einer "Sternstunde", Kritiker des Gesetzes von einem "schwarzen Tag für Kinderrechte"

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Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sprach im Bayerischen Rundfunk von einer "Sternstunde" des deutschen Bundestags im Sinne der Religionsfreiheit. Es sei reflektiert und respektvoll zum Thema Beschneidung debattiert worden. Nach der Debatte stimmten die Bundestagsabgeordneten namentlich ab. 434 Abgeordnete sprachen sich dabei für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus. Dem hatten sich schon im Vorfeld bekanntlich die SPD, FDP und die Grünen angeschlossen.

100 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, 46 enthielten sich. Ein Alternativvorschlagvorschlag, unterbreitet von 66 Parlamentariern von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, wurde abgelehnt. Von 584 abgegebenen Stimmen stimmten nur 91 dafür und 462 Abgeordnete dagegen. Der Vorschlag sah vor, die Beschneidung erst später vorzunehmen, nach Vollendung des 14.Lebensjahres des Jungen, "wenn er einsichts-und urteilsfähig" ist. Wie Leutheusser-Schnarrenberger dem Rundfunk gegenüber sagte, war dieser Vorschlag abgelehnt worden, weil damit verbunden gewesen wäre, dass jüdische und muslimische Eltern in andere Länder ausweichen müssen, um den Eingriff vornehmen zu lassen, und die Sorge aufkam, dass Familien Deutschland ganz verlassen könnten.

Ein Änderungsantrag des Grünen Jerzy Montag und anderer Abgeordneten, der die gesetzlich erlaubte Zeit, währenddessen ein dafür ausgebildeter Beschneider, der kein Arzt sein muss, den Eingriff vornehmen kann, von sechs Monaten auf 14 Tage begrenzte, wurde ebenfalls nicht angenommen.

Der Kurs der Abgeordnetenmehrheit war klar und, wie dies auch aus den Äußerungen der Bundesjustizministerin zu entnehmen war, der Geschichte verpflichtet. Man wollte nicht, dass Deutschland zum ersten Land wird, wo die Beschneidung, wie bei dem Kölner Urteil, zur Strafsache wird. Dazu kam, wie Leutheusser-Schnarrenberger andeutete, die Sorge davor, dass Juden aus diesem Grund Deutschland verlassen würden. Auch Kritikern des Gesetzes, die wie der Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel deutlich die Auffassung vertreten und an ihr festhalten, dass Beschneidung Körperverletzung ist ("Es steht außer Zweifel, dass diesseits religiöser Erwägungen so etwas rechtswidrig wäre"), stellten ihre Bedenken aus politischen Gründen zurück:

"Es wäre verheerend für die Politik in Deutschland, wenn die gelegentlich schon zu hörenden jüdischen Ankündigungen, man werde das Land verlassen, wenn Beschneidungen verboten würden, wahr gemacht würden."

Diese Überlegungen mögen auch bei vielen Bundestagsabgeordneten eine große Rolle gespielt haben. Zumal die Formulierung im Gesetz, wonach die Beschneidung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" durchzuführen sei, einen möglichst schmerzfreien Eingriff vorschreibt. Allerdings sind die Möglichkeiten der Narkose beschränkt, Vollnarkose ist zum Beispiel bei Babys ausgeschlossen und der nicht-ärztliche Beschneider hat auch nicht die Möglichkeiten eines Arztes.

Kritiker, die das Kindeswohl an erste Stelle setzen, wie der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte, sehen denn auch keine Sternstunde in der heutigen Bundestagsentscheidung, sondern einen "schwarzen Tag für die Kinderrechte".