Am Briefkasten, nachts, um halb vier ...

Kurzfristig eingeschobene Kündigungen

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Eine bemerkenswert rustikale Strategie verfolgte ein kurzentschlossener Arbeitgeber, der mit dem Betriebsrat vor Gericht in einem Vergleich ausgehandelt hatte, dass vor Weihnachten keine Kündigungen ausgesprochen und Verhandlungen über Kurzarbeit aufgenommen würden. Der Gerichtsvergleich war widerruflich geschlossen worden, so dass dieser erst am Folgetag um 12.00 Uhr wirksam würde. Solche Widerrufsvorbehalte sind üblich, wenn etwa Anwälte einen Vergleich vor Gericht aushandeln und diesen ihrer nicht im Gerichtssaal anwesenden Partei schmackhaft machen müssen.

Da dem Arbeitgeber der geschlossene Vergleich bis auf die Sache mit den Kündigungen zusagte, widerrief er nicht, sondern ließ noch in der Nacht allen 198 Beschäftigten noch vor der Frühschicht kündigen - teilweise durch Einwurf nachts um vier in den Briefkasten. Viele erschienen ahnungslos zur Arbeit, ohne zu ahnen, dass im Briefkasten bereits die Kündigungen lagen. Das Betriebsklima dürfte nun ähnlich frostig sein wie die Nacht, als die Briefkästen unkonventionell aufgesucht wurden.