Schnellerer Führerscheinentzug, aber weiterhin keine Fahrverbote für Radfahrer

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will das Punktesystem für Verkehrssünder reformieren

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Das Bundesverkehrsministerium hat "Eckpunkte" zu einer Vereinfachung des Punktesystems für Verkehrssünder veröffentlicht. Künftig soll nur mehr zwischen "schweren" und "besonders schweren" Verstößen unterschieden werden. Schwere Verstöße bringen dann einen Punkt, besonders schwere zwei. Als schwere Verstöße gelten dabei Ordnungswidrigkeiten, für die derzeit zwischen einem und vier Punkte eingetragen werden. Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (die man aktuell mit drei bis vier Punkten ahndet) und Verkehrsstraftaten (für die fünf bis sieben Punkte in die Flensburger Verkehrssünderdatei eingetragen werden) will Ramsauer zukünftig einheitlich mit zwei Punkten im neuen "Fahreignungsregister" (FAER) bewerten. Dafür soll der Führerscheinentzug statt mit 18 schon mit insgesamt acht Punkten folgen. Dadurch erhalten mindere Verstöße zukünftig ein größeres Gewicht.

Außerdem ist vorgesehen, die Tilgungsfristen teilweise deutlich zu verlängern und die Möglichkeit zum Abbau von Punkten abzuschaffen. Alte Verstöße werden den Plänen des Ministeriums nach in das neue System überführt: Aus bis zu drei Punkten macht man einen, aus vier und fünf zwei, aus sechs und sieben drei, aus acht bis zehn vier, aus elf bis 13 fünf, aus 14 und 15 sechs, aus 16 und 17 sieben und aus 18 acht.

Vor dem Führerscheinentzug soll künftig ein "Punkte-Tacho" Verkehrssünder zur Raison bringen: Ab vier Punkten beginnt ein gelber Bereich, in dem "Ermahnungen" versandt werden und ab sechs ein roter, in dem die Teilnahme an einem "Fahreignungsseminar" verbindlich angeordnet wird. Personen, die Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten mit Fahrrädern begehen, können zur Teilnahme an solche Fahreignungsseminaren allerdings nur dann gezwungen werden, wenn sie im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sind. Und da die Paragrafen 25 der Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) unverändert bleiben, wird es auch künftig keine Fahrradfahrverbote geben - selbst wenn das FAER deutlich mehr als acht Punkte aufweist.