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Der Klinikkonzern Asklepios schmiss sensible Krankenhauspatientenakten ungeschreddert in einen offenen Container

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Patienten- gehören neben Bankkundendaten zu den sensibelsten, die es über Menschen gibt. Deshalb gibt es auch strenge berufsständische und andere Vorschriften, die regeln, dass solche Akten unlesbar gemacht werden müssen, bevor sie entsorgt werden. Das hinderte den privaten Klinikkonzern Asklepios aber offenbar nicht daran, massenhaft Krankenhausakten ungeschreddert in einem Container zu entsorgen. Die von einem Freizeit-Müllinspektor darauf hingewiesene alternative Tageszeitung Taz fand darin nicht nur "Diagnosen und Krankheitsvorgeschichten von mehreren Tausend Personen, die alle mit vollem Namen und Wohnort in den Berichten vermerkt sind", sondern auch Informationen zu Geldproblemen und Ehestreitigkeiten.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, den die Zeitung darauf hin informierte, sprach zwar von einem der "größten anzunehmenden Unfälle für eine Klinik", musste aber eingestehen, dass die von ihm informierte Polizei "keine Anhaltspunkte für eine Straftat" vorliegen sieht, weil sich Asklepios auf den Standpunkt stellt, dass die Akten "ungeplant" in dem Container landeten und eigentlich "zur Vernichtung vorgesehen" waren.

Caspar will nun zwar noch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens aufgrund von Verstäßen gegen Datenschutzrichtlinien prüfen, befürchtet aber, dass es bei einer bloßen "Rüge" für Asklepios bleibt. Wegen dieser für ihn unbefriedigenden Situation fordert er die Politik auf, Datenschützern mehr gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten in die Hand zu geben.

Die Asklepios-Gruppe ist mit mehr als hundert Häusern, die teilweise als Public-Private-Partnership-Projekte geführt werden, und einem Jahresumsatz von über zwei Milliarden Euro der größte private Krankenhausbetreiber in Deutschland. Warum die auf manchen der im Hamburger Müllcontainer gefundenen Akten notierte Aufbewahrungsfrist teilweise erst in der Zukunft endet, konnte das Unternehmen bislang nicht erklären. Dafür erstattete man angeblich Strafanzeige wegen "Ausspähen von Geheimnissen" gegen den Taz-Mitarbeiter, der sich die Akten ansah, bevor er den Datenschutzbeauftragten informierte.