Pakistan: Todesstrafe für Cyberterroristen

Unter Strafe gestellt werden neben Cyberterrorismus eine ganze Reihe von "elektronischen Verbrechen".

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Pakistan will scharf gegen "Cyberkriminelle" vorgehen. Ein Erlass des Präsidenten Asif Ali Zardari, am 6. November veröffentlicht von der Nachrichtenagentur APP, soll der "Prävention elektronischer Verbrechen" dienen und ist bereits Ende September in Kraft getreten. In erster Linie ist er gegen "Cyberterrorismus" gerichtet, aber er soll, wie es im Wortlaut heißt, allgemein der Prävention dienen, das Eindringen in elektronische Systeme sowie die Manipulation und den Missbrauch von diesen und von allen Daten verhindern und die Möglichkeiten schaffen, gegen elektronische Straftaten und damit verbundene Taten strafrechtlich vorzugehen.

Der Erlass ist außerordentlich weitreichend. Strafbar macht sich danach jeder, der etwas begeht, was "der Sicherheit Pakistans oder seiner Bürger, der nationalen Harmonie, einem Eigentum oder einem elektronischen System oder Daten, die sich in Pakistan befinden, oder elektronischen Systemen oder Daten, die mit einem elektronischen System in Pakistan verbunden, an dieses gesendet oder von diesem verwendet werden können, schadet". Bestraft werden sollen nicht nur pakistanische Bürger, sondern alle Menschen - und dies auch unabhängig davon, ob sie die Tat in Pakistan oder im Ausland ausgeführt haben.

So wird das unerlaubte Eindringen in ein Computersystem oder der unerlaubte Zugriff auf Daten mit einer Geld- und/oder Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn dabei ein Schaden entsteht, sind bis zu drei Jahre vorgesehen. Bestraft werden auch Betrug, Fälschung, Missbrauch, unerlaubter Zugriff auf ein Programm, Weitergabe eines Passworts, Missbrauch von Verschlüsselung. Herstellung oder Verbreitung von Schadprogrammen, Spoofing, Spamming oder Cyberstalking. Letzteres kann beispielsweise mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden und stellt auch schon die unerlaubte Aufnahme und Verbreitung von Bildern einer Person oder die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen unter Strafe, die das Gefährdungsrisiko für eine Person erhöht.

Besonders hart geht man gegen Cyberterrorismus vor. Hier droht die Todesstrafe, zumindest aber eine lebenslängliche Gefängnisstrafe, wenn das Vergehen den Tod eines Menschen verursacht. Ansonsten ist eine Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren und/oder eine Geldstrafe nicht unter 10 Millionen Rupees vorgesehen.

Als Cyberterrorismus gilt, wenn eine Person oder eine Gruppe mit "terroristischer Absicht" einen Computer oder ein Computernetzwerk verwendet, sich darauf Zugang verschafft oder verursacht, dass darauf zugegriffen wird. Eine terroristische Absicht liegt vor, wenn irgendeine Bevölkerungsgruppe, die Regierung oder mit ihr verbundene Organisationen alarmiert, bedroht, gestört oder geschädigt oder gegen sie mit Gewalt vorgegangen wird. Auch wer die Durchführung einer Gewalttat gegen die Souveränität Pakistans unterstützt, ohne dass sie vollendet wird, kann als Cyberterrorist bestraft werden. Das gilt auch für diejenigen, die geheime Informationen oder solche, die zur Herstellung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen gebraucht werden, stiehlt oder kopiert.

Nach dem Erlass soll eine Sonderheit der Polizei für die Verfolgung von Cyberkriminalität und ein Sondergericht für Informations- und Kommunikationstechnik eingerichtet werden. Die Befugnisse sind weitreichend, immerhin wird eine richterliche Genehmigung vorausgesetzt, um dann aber alle Computer und Daten einsehen, alle Techniken verwenden, alle Personen, die ein elektronisches System benutzt haben, vorladen und zur Mithilfe zwingen zu können.