Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu?

Rechtsanwalt Strate hat auffällige Zufälle im Gang des Verfahrens entdeckt, die er sich nur durch absichtsvolles Handeln und sachfremde Motive erklären kann

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Am gestrigen Dienstag stellte der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, der den (möglicherweise unrechtmäßig in der Psychiatrie eingesperrten) Nürnberger Gustl Mollath vertritt, eine Erweiterung seiner Beschwerde gegen die Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens online. Der 47 Seiten umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Augsburg (Aktenzeichen: 101 Js 100614/13) beschäftigt sich ab Seite 33 sehr intensiv mit der Frage, wie und warum der Fall Mollath vom Amtsrichter Eberl in die Hände der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gelangte. Dieser Kammer saß damals Otto Brixner vor. Ein – so Strate – Richter, der "für Eigenschaften bekannt [war], deretwegen er von dem einen oder anderen Staatsanwalt gerne als 'Monolith' oder als 'harter Hund' bezeichnet wurde".

Der Weg dahin ist unter anderem deshalb sehr merkwürdig, weil die 7. Strafkammer in den Jahren 2003 bis 2005 eigentlich gar nicht für Mollath nicht zuständig war. Erst am 1. Januar 2006 stellte das Landgericht von einer Buchstabenzuständigkeit auf einen Zahlenrhythmus um. Damit der Fall Mollath über dieses System zu Brixner gelangte, musste er zudem genau der vierte Fall sein, der Anfang 2006 von der Registerbeamtin verteilt wurde.

Dem Hamburger Strafverteidiger fiel auf, dass zwischen einem Gutachten, aus dem die Zuständigkeit des Landgerichts folgt, und der Vorlegung der Strafakte Mollath an das Landgericht Nürnberg-Fürth fünf Monate liegen. Das passt nur schwer dazu, dass Eberl mit der Begründung, vom (damals noch in Freiheit lebenden) Nürnberger ginge eine "'akute" […] Gefahr für einen größeren Kreis von Menschen" aus, das von ihm angeforderte Gutachten als "dringlich" einstufte.

Erst am 29. Dezember 2005 erklärte sich der Amtsrichter für unzuständig und schickte die Akte weiter zum Landgericht. Wie Strate anhand zahlreicher Beispiele darlegt, kommen Akten bei der nur eine Haustür entfernten Stelle normalerweise am selben Tag an. Nicht so im Fall Mollath: Dort dauerte der Versand 17 Tage, für die es bis jetzt keine Erklärung gibt. Fest steht nur, dass sich die Akte just zu dem Zeitpunkt bewegte, an dem beim Landgericht eine dritte allgemeine Strafsache eingegangen und Brixner dadurch für Mollath zuständig war.

Der durch mehrere Verfassungsbeschwerden bekannte Rechtsanwalt vermutet angesichts dieser Merkwürdigkeiten ein "absichtsvolles Handeln", "sachfremde Motive" und mögliche Absprachen zwischen Eberl und Otto Brixner, der durch einen Anruf bei der Nürnberger Steuerfahndung bereits 2004 ein "besonderes Interesse" an Mollath gezeigt haben soll. Um diesen Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften empfiehlt er der Staatsanwaltschaft Augsburg, die damals mit der Sache befassten Gerichtsbeamten zu vernehmen. Für den Juristen Oliver García vom rechtswissenschaftlichen Fachblog De legibus bringt das von Strate zusammengetragene Material die Bejahung einer strafbaren Rechtsbeugung deutlich näher.