Zentralrat der Armenier fordert Ausweitung des § 130

Ein Anzweifeln der Massenvernichtung im Ersten Weltkrieg soll nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland unter Strafe gestellt werden

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Am Donnerstag verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz, das skeptische Äußerungen zur Massenvernichtung von Armeniern im Ersten Weltkrieg mit Strafe bedroht. Die türkische Regierung zog daraufhin ihren Botschafter ab, kündigte ökonomische Vergeltung an und meinte, Frankreich solle vor seiner eigenen Haustür kehren und Kolonialgreuel an Arabern aufarbeiten.

Der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) fordert nun, dass die "Völkermordlüge" auch hierzulande mit dem Strafrecht verboten wird. Außerdem soll der Bundestag den Genozid an den Armeniern "rechtsverbindlich" anzuerkennen. Hintergrund ist, dass die Diplomatie des Wilhelminischen Kaiserreiches, das im Ersten Weltkrieg mit dem Osmanischen Reich verbündet war, von der Massenvernichtung wusste, aber diese Informationen aus militärischen Erwägungen heraus geheim zu halten versuchte. Später wurden deshalb sogar Akten des Auswärtigen Amtes gesäubert, was teilweise noch an verbliebenen Papierstreifen hinter der Bindung sichtbar ist.

Außerhalb der Türkei ist mittlerweile relativ unstrittig, dass während des Ersten Weltkrieges eine enorm große Zahl von Armeniern bei Deportationen ums Leben kam - sowohl durch direkte Gewaltausübung als auch durch Hunger, Durst und Erschöpfung. Historiker rechnen meist mit Zahlen zwischen 800.000 und 1,5 Millionen Toten bei damals insgesamt 1,3 bis 2,1 Millionen auf osmanischem Gebiet lebenden Armeniern. Allerdings verweisen Kritiker des Völkermord-Begriffs wie Guenter Lewy darauf, dass das Osmanische Reich nicht einmal logistisch dazu in der Lage war, seine eigenen Soldaten ausreichend zu versorgen, sodass diese ebenfalls in großer Zahl verhungerten. Angezweifelt wird teilweise auch, inwieweit die Tötungen tatsächlich in Konstantinopel geplant und inwieweit sie die Eigeninitiative kurdischer Agas waren, die sich auf diese Weise Land, Eigentum und Frauen aneigneten.

In Deutschland bedroht der § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs Personen, die "eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise […] öffentlich oder in einer Versammlung billigen, leugnen oder verharmlosen" mit bis zu fünf Jahren Haft. Voraussetzung dafür ist, dass die Tat "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Die ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und Winfried Hassemer halten diese Regelung für unklug. Hoffmann-Riem zufolge schafft sie "Märtyrer" und nützt so Rechtsextremen eventuell mehr als sie ihnen schadet.

Sinnvoller als ein Äußerungsverbot in Frankreich und Deutschland wäre möglicherweise ein Hinwirken auf eine wissenschaftliche Überarbeitung der Lehrpläne und der Lehrerausbildung in der Türkei, wo es Schulen gibt, in denen erzählt wird, Armenier hätten im Ersten Weltkrieg türkische Kinder in die Luft geworfen und sie mit Messern aufgefangen. Grundlage hierfür ist ein Geschichtsunterricht, der vermeintliche Tatsachen präsentiert, ohne auf die Notwendigkeit einer Quellenkritik einzugehen. Die Analyse von Propaganda in den Schulen würde deshalb wahrscheinlich mehr bewirken als Eingriffe in Grundrechte, mit denen Rechtsstaaten sehr vorsichtig umgehen sollten.