EU-Bürger, die lange genug in Deutschland leben und nach Arbeit suchen, haben Anspruch auf ALG II

Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen spricht einer rumänischen Familie den Anspruch auf Hartz-IV zu

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Das Urteil (Az.: L 19 AS 129/13) des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen platzt mitten in eine aufgeregte Diskussion über die Armutseinwanderung aus Rumänien und Bulgarien.

Das Gericht hat einer Familie aus Rumänien, die seit 2009 in Gelsenkirchen lebt, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ALG II, zugestanden. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung mit der Dauer der Arbeitssuche und der geringen Aussichten des Familienvaters auf eine Beschäftigung, sowie damit, dass die Familie schon länger in Deutschland lebt.

Das Urteil, gegen das Revision zugelassen ist, wirft einige Fragen auf, besonders danach, ab welcher Dauer der Arbeitssuche Einwanderer generell einen Anspruch auf ALG II-Leistungen geltend machen können. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass die Verweigerung der Leistungen "nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche" erlischt.

Die Ausschlusskriterien vom gesetzlichen Rahmen

Aufsehen erregt die Rechtssprechung dadurch, dass die Entscheidung einem Ausschluss widerspricht, wie er heute in vielen Berichten zum Urteil des Landessozialgerichts noch einmal hervorgehoben wird:

"Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen."

So hat auch das Jobcenter im Fall, den das Gericht in NRW behandelte, einen Antrag auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2010 abgelehnt. Das Gericht entschied demgegenüber aber nun, dass das oben genannte rechtliche Ausschlusskriterium nicht auf die Familie zutrifft, "weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen sei".

Auch hier wird sich die Frage nach der Festlegung von Zeiträumen stellen. Wie lange müssen eingewanderte Antragssteller schon in Deutschland leben, damit das Ausschlusskriterium nicht mehr gilt?

Bei dem Urteil handele sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betreffe, wird das Gericht zitiert.

Eine Revision des Urteils ist zu erwarten. Die Kommunen klagen über knappe Kassen.