Karrieresprung nach fast 100 Toten von Kunduz

Die geplante Beförderung von Oberst Klein macht nur deutlich, die Bundeswehr ist eine Armee wie jede andere geworden und nicht der bewaffnete Arm von Amnesty International

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Normalerweise stößt die Beförderung eines Bundeswehroberst zum General in der Öffentlichkeit auf kein besonderes Interesse. Doch im Falle von Oberst Georg Klein ist die Aufregung groß. Schließlich war er befehlshabender Offizier beim Luftangriff auf Kunduz am 4. September 2009. Islamisten hatten zwei Tanklastwagen entführt, die aber im unwegsamen Gebiet feststeckten. Zahlreiche Einwohner der umliegenden Dörfer versammelten sich um die Tanklastwagen, um Benzin abzuzapfen. Sie stellten den größten Teil der 91 Toten und 11 Verletzten des Angriffs.

Manche der Opfer waren bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Es handelte sich überwiegend um junge Männer. Auf einer Fotoaustellung in Potsdam waren die Porträts einiger Opfer und ihrer Angehöriger zu finden. Der Fotograf Christoph Reuter wollte ihnen ein Gesicht geben, denn was bedeutet eine Meldung, dass 91 Personen bei einem Luftangriff ums Leben kamen? Diese Frage wird oft an Oberst Georg Klein gerichtet. Doch in der Öffentlichkeit war er nur bemüht, sein Handeln als juristisch einwandfrei darzustellen. Nachdem die Bundesanwaltschaft ein juristisches Verfahren gegen Klein eingestellt hat, gab es viel Kritik, doch der Oberst fühlte sich rehabilitiert und war wieder für höhere Aufgaben verwendungsfähig. Nun soll er Abteilungsleiter beim neugeschaffenen Bundesamt für Personalmanagement bei der Bundeswehr werden. Verständlich, dass der Karrieresprung eines für den Tod von fast 100 Menschen Verantwortlichen für viele nicht nachvollziehbar ist. Das Unverständnis dafür groß.

Die Suche nach dem unschuldigen Militär

Trotzdem muss man aber der Kritik an Klein widersprechen, die in seinem Handeln ein militärisches Versagen sieht und die deshalb auf eine Anklage drängte. Darauf hatte der sich selbst als kritischen Militärangehörigen begreifende Jürgen Rose in einem Freitag-Beitrag hingewiesen. Er begründet dort auch, warum in der deutschen Politik erst nach dem Luftangriff von Kunduz offiziell davon gesprochen wurde, dass sich die Bundeswehr in Afghanistan in einem Krieg befindet. Zuvor vermieden die Politiker von SPD, Union und FDP eine solche Klassifizierung immer. Doch dann hätte der Angriff für Klein wohl juristische Konsequenzen haben müssen. Handelt es sich aber um eine kriegerische Auseinandersetzung, ist die Genfer Konvention samt ihrer Zusatzprotokolle für den juristischen Umgang maßgeblich, wie Jürgen Rose erklärt:

"Wendet man diese Regeln nun auf den Fall Kunduz an, so war die gewaltsame Kaperung der beiden Tanklastwagen, die Treibstoff für die ISAF transportierten, zweifellos ein feindseliger Akt der gegnerischen Guerilla. Diese feindliche Handlung war zum Zeitpunkt der Bombardierung keineswegs beendet – im Gegenteil waren die Taliban unter Mithilfe lokaler Dorfangehöriger damit beschäftigt, die festgefahrenen Tanker wieder flottzukriegen und zu diesem Zweck unter anderem Treibstoff aus diesen abzuzapfen. Nach militärischer Logik durften beide Akteure gemäß den Regeln des HVR zu diesem Zeitpunkt bekämpft werden. Gleichermaßen durften die beiden Tankfahrzeuge ins Visier genommen werden, um zu verhindern, dass der Feind aus dem erbeuteten Treibstoff einen Vorteil für seine Kampfführung ziehen konnte."

"Markenzeichen der Bundeswehr" beschädigt?

Roses Resümee ist deutlich: "Unübersehbar offenbart sich in jenem nicht nur völkerrechtlich ungemein komplexen Geschehen erneut die Absurdität der Vorstellung, einen Krieg 'sauber' führen oder darin gar 'unschuldig' bleiben zu können. Darüber hinaus gibt das Desaster von Kunduz Anlass zum Zweifel, ob das 'ius in bello' die Kriegführung wirklich maßgeblich beschränken oder gar unmöglich machen könnte - ganz im Gegenteil erweist sich: Krieg zermalmt und vernichtet stets das Recht."

Vor diesem Hintergrund ist es merkwürdig, wenn der verteidigungspolitische Sprecher der Linkspartei, Paul Schäfer, die angekündigte Beförderung Kleins mit der Begründung kritisiert, dass diese "nicht mit der Vorbildfunktion der Generäle für die Soldaten in Einklang zu bringen" sei und "gegen einen zentralen Grundsatz der Inneren Führung, die strikte Bindung des eigenen Handelns an Recht und Gesetz", verstoße. Wenn Schäfer dann noch erklärt, dass "dieses Markenzeichen" der Bundeswehr nicht geschwächt werden dürfe, reibt man sich schon die Augen. Schließlich ging alles streng nach Kriegsrecht zu und wenn man die Todesbilanz zahlreicher Gründer der Bundeswehr im Zweiten Weltkrieg berücksichtigt, könnte man die Metapher vom Markenzeichen der Bundeswehr auch ganz anders interpretieren.

Der anvisierte Karrieresprung für Klein zeigt, die Bundeswehr ist eine Armee wie alle anderen auch. Klein wird sicher bei vielen aus der Armeeführung gerade deswegen geschätzt, weil er mit dazu beigetragen hat, dass sie sich jetzt ganz offen dazu bekennt, Krieg zu führen und nicht der bewaffnete Arm von Amnesty International zu sein.