"Geistiges Eigentum" gegen Freiheit der Wissenschaft

Louis Vuitton droht der Pennsylvania Law School, weil diese für ein Symposium über Moderecht ihr Design grafisch zum Thema macht

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Die französische Designerfirma Louis Vuitton fiel bereits in der Vergangenheit mehrmals mit umfassenden Ansprüchen auf "geistiges Eigentum" auf. Unter anderem versuchte sie, von einem Marburger Rotkreuzladen 2600 Euro einzutreiben, weil dieser ein Taschenimitat aus einer Altkleidersammlung für drei Euro anbot, und verklagte den Warner-Konzern, weil im Film Hangover II ein Diophy-Koffer zu sehen ist, der den Vorstellungen der Modemarke nach einem Louis-Vuitton-Produkt zu ähnlich sieht.

Solche und ähnliche Fälle nahmen Jurastudenten an der Pennsylvania Law School zum Anlass, ein Symposium zu Immaterialgüterrechtsfragen im Moderecht mit einem Plakat anzukündigen, dessen brauner Hintergrund mit Tapetenmuster-Verzierungen auf den ersten Blick ein wenig an das Design der Modemarke erinnert. Sieht man genauer hin, erkennt man aber, dass das Tapetenmuster keine Louis-Vuiton-Monogramme, sondern stattdessen Copyright- und Trademark-Zeichen enthält.

Daraufhin erhielten sie einen Drohbrief des Louis-Vuitton-Anwalts Michael Pantalony, in dem es unter anderem hieß, diese "ungeheuerliche" Tat sei nicht bloß eine "ernste mutwillige Markenrechtsverletzung", sondern könne durch die Expertenrolle der Penn Intellectual Property Group auch Dritte zu dem Glauben verleiten, solch eine "ungesetzliche Aktivität" sei "in irgendeiner Weise 'legal'".

Die Universität reagierte auf dieses Begehren Pantalonys nicht mit einer Unterlassungserklärung, sondern mit der Belehrung, dass das Markenrecht selbst bei großzügiger Auslegung keine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Plakats hergäbe, dessen Verwendung von Designelementen durch das Fair-Use-Prinzip gedeckt ist. Deshalb, so das Antwortschreiben, lade man die Louis-Vuitton-Anwälte zu dem Symposium ein, auf dem sie Gelegenheit hätten, ihre Kenntnis des Markenrechts etwas zu erweitern.

Auf dem Symposium wird es unter anderem um eine Ausdehnung von Monopolansprüchen auf Gestaltungselemente durch den geplanten Innovative Design Protection and Piracy Prevention Act gehen. Ob das Vorgehen von Louis Vuitton das Verständnis der Rechtsexperten für diese im US-Repräsentantenhaus diskutierten Immaterialgüterrechtsausbau erhöhen wird, scheint allerdings zweifelhaft.