Wirtschaftsprozess um Millionenbetrug im Emissionshandel hat begonnen

Urteilsspruch wird gleich zu Beginn in die Zeit nach dem nächsten Versteigerungstermin von CO2-Zertifikaten verlegt

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Am Landgericht Frankfurt am Main hat der bisher größte Wirtschaftsprozess um Millionenbetrug mit Emissionsrechten begonnen. Angeklagt sind die Geschäftsführer von drei Unternehmen in Frankfurt am Main, Hamburg und Paderborn. Sie hatten zwischen September 2009 und April 2010 mit CO2-Emissionszertifikaten gehandelt und dabei eine Lücke im Steuersystem genutzt. Über mehrere zwischengeschaltete Gesellschaften und Firmen wurden die Verschmutzungsrechte im Ausland zunächst umsatzsteuerfrei eingekauft, dann über mehrere Zwischenfirmen die Verkaufswege verschleiert. Bei der monatlichen Meldung ans Finanzamt gaben sie dann an, sie hätten beim Kauf Umsatzsteuerbeträge in Millionenhöhe gezahlt und ließen sich diese vom Fiskus "zurückerstatten".

Im April 2010 flog das Geschäftsmodell auf, bis dahin hatten die sechs Männer schon 230 Mio. Euro mit ihrem Geschäftsmodell verdient. Der jüngste Angeklagte (27) legte bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis ab. Außerdem wurde das Umsatzsteuerrückerstattungsmodell im Finanzrecht zwischenzeitlich so geändert, dass diese Form von Betrug so leicht nicht mehr möglich sein soll. Trotz dieser klaren Ausgangslage soll es kein schnelles Urteil geben, sondern der Prozess zeitlich maximal ausgedehnt werden. Es wurde bereits angekündigt, dass er voraussichtlich anderthalb Jahre dauern wird und dass mehr als 300 Zeugen geladen sind.

Die außerordentlich lange Verfahrensdauer selbst noch nach Eingangsgeständnis legt nahe, dass politische Gründe vorliegen, das Verfahren so lange auszudehnen. Eineinhalb Jahre Verfahrensdauer bedeutet, dass die Entscheidung des Gerichts erst nach dem Inkrafttreten der Phase III des Emissionshandels bekannt gegeben wird. Grund dafür könnte sein, dass die Verkaufsgewinne der geplanten Versteigerung nicht gefährdet werden sollen. Für die Jahre 2013-2020 hatte das Europäische Parlament beschlossen, dass erstens die Anzahl der Zertifikate verringert und zweitens für die Stromerzeugung aus westeuropäischen Kraftwerken keine Zertifikate mehr kostenlos ausgeteilt werden, sondern diese beim Staat ersteigert werden müssen.

Ausgenommenen davon sind allerdings wieder die besonders CO2-intensiven Kohlekraftwerke in Osteuropa. Beides zeigt, dass die politisch erhoffte Wirkung des Emissionshandels nicht vorrangig in der Verringerung der Klimagas-Emissionen liegt, sondern in möglichst hohen Verkaufserlösen durch die Versteigerung der CO2-Lizenzen. Es handelt sich damit also lediglich um die Einführung einer weiteren Steuer. Ein schnelles Urteil im jetzt angelaufenen Prozess könnte das Emissionshandelssystem darin bloßstellen und all die schönen Hoffnungen auf hohe Steuereinnahmen der stets klammen Politik sich in Luft auflösen lassen.