Mollath kommt frei

Oberlandesgericht ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens an

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Paukenschlag aus Nürnberg: Der seit über 7 Jahren in der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath kommt frei. Das Oberlandesgericht in Nürnberg (OLG) hat entschieden, dass den Beschwerden der Verteidigung auf die Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli stattgegeben wird.

Die Strafkammer in Regensburg hatte die Wiederaufnahmeanträge, die die Verteidiger von Gustl Mollath, aber auch die Staatsanwaltschaft Regensburg eingereicht hatte, verworfen. Das OLG hat nun den Beschluss aus Regensburg mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit, so heißt es in der Entscheidung des OLG, fallen auch "die Grundlage für die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus" weg. Mit anderen Worten: Mollath kommt frei.

Außerdem wird in dem Beschluss klargestellt, dass es sich bei dem dubiosen Attest, das die angebliche Körperverletzung von Gustl Mollath an seiner Frau dokumentieren soll, um eine unechte Urkunde handelt. Mehr in Kürze auf Telepolis.