Atomausstiegsgesetz: E.on will Schadensersatz in Milliardenhöhe

Laut Zeitungsbericht legt der Energie-Konzern Verfassungsbescherde ein und fordert Entschädigung für "erhebliche Investitionen"

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Angekündigt hatte E.on den Schritt schon länger: laut Informationen der Welt hat der Konzern nun als erster deutscher AKW-Betreiber eine Verfassungsbeschwerde wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke eingereicht.

Ein Konzernsprecher soll die Information bestätigt haben und laut Zeitung betonen, dass es sich nicht um eine Klage gegen den Atomaustieg handele. Vielmehr richte sich die Klage, bei der man gegenüber der Bundesrepublik einen Schaden "im hohen einstelligen Milliardenbereich" geltend mache, gegen die 13. Atomgesetznovelle, weil diese keine Entschädigung enthalte. E.on wertet dies laut Welt als "enteignungsgleichen Eingriff". Geltend gemacht wird, dass der Konzern im Vertrauen auf das "Laufzeitverlängerungsgesetz" vom Oktober letzten Jahres "erhebliche Investitionen" getätigt habe, etwa in die Bestückung von Reaktoren mit neuen Brennstäben. Angeführt wird auch, dass vor dem Erlass des "Atomaustiegsgesetzes" zugesagte "Reststrom-Mengen" nun nicht mehr flexibel gehandhabt werden können.

Wie vergangene Woche berichtet wurde, hat der Konzern in diesem Jahr weniger Gewinn gemacht, was allerdings auch mit dem Rückgang der Gasgeschäfte in Verbindung gebracht wird.

Bereits Anfang Juni hatten Experten handwerkliche Fehler beim Gesetzesentwurf zum sogenannten Atomaustieg bemängelt. In Sachen Rückzahlung der Brennelementesteuer für das Kraftwerk Grafenrheinfeld hatte E.on vor dem Finanzgericht Hamburg Recht bekommen und 74 Millionen zurück, "zumindest vorläufig".