Himmelfahrt-Bischof bannt den SPIEGEL

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Das Landgericht Hamburg hat heute dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL sowie dessen Redakteur Peter Wensierski untersagt, über Herrn Tebartz-van Elst ein falsches Zeugnis zu geben. Ein solches verletze nicht nur das achte Gebot, sondern auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Herrn Tebartz-van Elst. Der Gepeinigte arbeitet im Bistum Limburg als Bischof und war neulich durch einen Luxus-Flug in indische Slums aufgefallen, den er feudal in der ersten Klasse genoss.

Der Religionsarbeiter soll zunächst angegeben haben, in der "Business-Klasse" gehimmelfahren zu sein, was seine Eminenz standesgemäß über seine Anwälte verkünden ließ. Später habe Herr Tebartz-van Elst dann rumgedruckst, sein vielfliegender "Generalvikar Kaspar" habe ihm Bonusmeilen gespendet, so dass er nicht mit dem Pöbel durch die Lüfte reisen musste. Der Versuch, die neugierigen Journalisten durch eine Abmahnung einzuschüchtern, hatte Herrn Tebartz-van Elst eine Erscheinung der Heiligen Barbra eingebracht.

Nun zog Herr Tebartz-van Elst von Limburg nach Hamburg, dessen Landgericht der sogenannten "Eindrucks-Rechtsprechung" als besonders aufgeschlossen gilt. Erweckt man "zwischen den Zeilen" einen falschen, sich dem Leser aufdrängenden Eindruck, so wird ein solcher wie eine Lüge behandelt. "Lüge" ist aufgrund der bei Tatsachenbehauptungen praktizierten Beweislastumkehr alles, was der Äußernde nicht beweisen kann. Man wird also mit Verboten für Äußerungen belegt, die man nie getätigt hat - selbst dann, wenn man überhaupt gar nichts andeuten wollte, aber ein findiger Anwalt den Text kunstvoll seziert und Zusammenhänge deutelt. Die Hamburger Landrichter befanden nun, DER SPIEGEL habe gefrevelt und den falschen Eindruck erweckt, der Bischof habe nicht vor dem in der Berichterstattung erwähnten Mittwoch mitgeteilt, dass ein Upgrade erfolgt sei. Das Upgrade aber soll dem Autor bereits durch ein anwaltliches Schreiben vom 05. April 2012 bekannt gewesen sein.

Durch den einstweiligen Sieg am Landgericht Hamburg, wo man bisweilen sogar dem Papst zu Diensten ist, wird Herr Tebartz-van Elst der Seligkeit ein Stück näher gekommen sein. Das Verhältnis zwischen dem Bistum Limburg und dem SPIEGEL gilt als dissonant, da dem SPIEGEL seit 2010 ein interner Bericht über Vertuschung in einem Missbrauchsfall vorliegt. So wurde dem Autor des Buches "Prügel vom lieben Gott" (1981), Alexander Markus Homes, über Jahrzehnte hinweg von den Limburger Gottesmännern juristischer Druck bereitet. Homes schreibt unschöne Dinge über den Vorgänger des vielfliegenden Generalvikar Kaspar. Missbrauchsfälle behagen Herrn Tebartz-van Elst nicht, ist er doch Vorsitzender der Kommission "Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz".