Kachelmann und die "Verrückten"

Beleidigte Chemtrailer erleiden gerichtliche Niederlage

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Der Wettermoderator Jörg Kachelmann pflegte sich abschätzig über die Anhänger der Chemtrail-These zu äußern. Als ihm der Kommentar entglitt, es handele sich bei solchen um "Neonazis und Verrückte", sah sich ein Chemtrailer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und erwirkte am Landgericht Berlin eine einstweilige Unterlassungsverfügung, welche Kachelmann die Wiederholung seiner Äußerungen verbot.

Der im Presserecht inzwischen sehr erfahrene Wetterfrosch pochte jedoch auf seine Meinungs- und Quakfreiheit und verwies darauf, dass sich unter den Chemtrailern durchaus Vertreter nationalsozialistischen Gedankenschlechts befänden und er nicht alle Chemtrailer als Neonazis bezeichnet habe. Außerdem sei die Bezeichnung "verrückt" nicht wörtlich als Tatsachenbehauptung im Sinne einer Geisteskrankheit, sondern im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen.

Eine erste Widerspruchsverhandlung scheiterte daran, dass Kachelmanns Anwalt vor Ort keine Prozessvollmachtsurkunde vorlegen konnte, die bei Verhandlungen in derartigen Eilverfahren erforderlich ist. Nichtsdestotrotz hatte der Termin einen gewissen Unterhaltungswert. Im zweiten Anlauf hingegen drang der mit der benötigten Urkunde nun ausgestattete Kachelmann-Anwalt mit seiner Argumentation durch. Der Kläger sei, wenn überhaupt, am Rande in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.