Ernst & Young wird in London nicht wegen Lehman-Repos angeklagt

Zwar laufen gegen den Top-Buchprüfer noch einige weitere Untersuchungen aufgrund der Lehman-Pleite, die größte Gefahr dürfte für E&Y damit jedoch gebannt sein.

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Der britische "Accountancy and Actuarial Discipline Board" (AADB), der Disziplinarausschuss des "Financial Reporting Council" einer Finanzsaufsichtsbehörde, hat nach 18 Monaten ihre Untersuchungen der Rolle von Lehman-Buchprüfer Ernst & Young bei den Bilanzmanipulationen von Lehman Brothers eingestellt ohne Anklage zu erheben.

So hatte Lehmans' Konkursverwalter Anton R. Valukas im "Chapter 11"-Konkursverfahren in einem umfangreichen Bericht dargestellt ( Was führte zur Lehman-Pleite?), mit welchen Tricks die damals drittgrößte Wall-Street-Investmentbank ihre Bilanzen um faule Papiere "bereinigt", sowie Risiken und Verbindlichkeiten versteckt habe. Buchprüfer Ernst & Young hätte Valukas zufolge wenigstens teilweise Bescheid gewusst und mitgespielt, wobei ein Großteil der bilanzkosmetischen Operationen über London abgewickelt wurde.

Auf Basis dieses Berichts hatte das AADB, das Strafen verhängen und Geschäfte gegebenenfalls auch schließen kann, insbesondere die Repo 105 bzw. Repo 108 genannten Geschäfte betrachtet, bei denen sogenannte Rückkaufgeschäfte (Repos), die sich über den Bilanzstichtag hinaus erstreckten, schlicht als normale Verkäufe verbucht wurden. Lehman war allerdings verpflichtet, die Papiere zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zurückzukaufen. Faktisch handelte es sich um voll besicherte Kredite von zeitweise bis zu 50 Mrd. Dollar, die Lehman zwar aufgenommen, dann aber versteckt hatte.

Jetzt gab dass AADB bekannt, dass es nach eingehender Untersuchung keine realistische Chance auf eine gerichtliche Verurteilung sehe und das Verfahren daher eingestellt habe. E&Y zeigte sich entsprechend erfreut und sah sich "im Glauben an die Qualität unserer Prüftätigkeit" bestätigt. Jetzt wird gegen E&Y von der AADB zwar noch wegen Problemen bei der Separation von Kundengeldern ermittelt, das gefährlichste Problem dürfte nunmehr aber bereinigt sein. Insbesondere hatten auch viele US-Privatkläger auf eine Verurteilung in London gehofft, um sich im Zivilrechtsweg an E&Y wenden zu können.