"Das Bundesjustizministerium informiert sich über den Verlauf des Falles Mollath"

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger möchte Wiederaufnahmeverfahren abwarten

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Der Fall Gustl Mollath ist auch im Bundesjustizministerium ein Thema. Telepolis fragte bei der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach, ob ihr Ministerium die Causa Mollath beobachte. Über einen Sprecher ließ die Ministerin verlauten: "Das Bundesjustizministerium informiert sich über den Verlauf des Falles Mollath."

Leutheusser-Schnarrenberger geht davon aus, dass ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren "das richtige Verfahren sei, um eine Entscheidung zu Lasten von Herrn Mollath gegebenenfalls zu korrigieren", wie es in der Mitteilung an Telepolis heißt. Und weiter: "Dieses Verfahren und seinen Ausgang gilt es abzuwarten."

Gleichzeitig verweist Leutheusser-Schnarrenberger darauf, dass es zur Zeit "weder einen Anlass" noch eine "Rechtsgrundlage" für ein Einschreiten vonseiten des Bundesjustizministeriums im Fall Mollath gäbe. "Die Korrektur von Fehlern der Justiz ist eben im Sinne der Unabhängigkeit auch ausschließlich der Justiz selbst vorbehalten", heißt es in dem Antwortschreiben.

Auf die Frage, ob die Bundesjustizministerin neben der rein rechtlichen Ebene nicht auch eine "moralische Pflicht" zum Handeln, zum Eingreifen habe, hieß es: "Die Bundesjustizministerin übt ihr Amt im Rahmen von Recht und Gesetz aus."

Telepolis wollte auch wissen, ob die Bundesjustizministerin die Weisungsgebundenheit durch die Justizminister der Bundesländer für notwendig halte. Nach den Aussagen aus dem Ministerium, habe Leutheusser-Schnarrenberger "als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im Herbst 2009 eine Entschließung mitverfasst, in der ebenfalls die Forderung nach einer Abschaffung des ministeriellen Einzelweisungsrechts erhoben wird". Allerdings sei derzeit in der Regierungskoalition keine "Reform des Weisungsrecht verabredet…".

Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich bisher zweimal öffentlich zum Fall Mollath geäußert. Im November 2012 sagte sie gegenüber der Passauer Neuen Presse: "Der Fall Mollath darf in die Rechtsgeschichte nicht als Justizskandal eingehen." Und im Januar dieses Jahres sagte sie: "Ich glaube, dass es absolut richtig ist, wenn man Herrn Mollath nun noch einmal von einem anderen Gutachter begutachtet."