Will Google nun auch Drohnen einsetzen?

Google hat bei der deutschen Firma Microdrones eine Drohne gekauft, nur für den persönlichen Gebrauch eines Mitarbeiters, heißt es beruhigend vom Konzern

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Vor wenigen Tagen berichtete die Wirtschaftswoche, der sowieso immer stärker in Kritik geratene Suchmaschinenkonzern Google würde mehrere kleine, mit Kameras bestückte Drohnen der deutschen Firma Microdrones kaufen wollen. Eine habe die Zentrale bereits gekauft, sagte Microdrones-Chef Sven Juerss. Er erklärtte überdies, dass die Drohnen "bestens geeignet (seien), um aktuellere Aufnahmen für den Kartendienst Google Earth zu liefern".

Nachdem nun Google schon mit Google Street View unter Beschuss steht, weil die Kamerafahrzeuge mit ihren WLAN-Scannern nicht nur die Adressen der Funknetze, sondern auch Daten gesammelt haben und weil es weiterhin Datenschutzbedenken wegen der Veröffentlichung der Straßen- und Gebäudebilder gibt, dürfte die Absicht, nun vielleicht ganze Regionen aus geringer Höhe mit Drohnen aufzunehmen und so Einblick in bislang von der Straße nicht sichtbare Terrassen, Höfe oder andere Flächen gewähren.

Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper warnte, dass man mit den Minidrohnen "völlig unbemerkt in nichtöffentliche Bereiche" eindringen könne. Man könne sogar in Fenster hineinfilmen, führt die Wirtschaftswoche aus, und in Echtzeit Bilder machen. Juerss wiegelt solche Bedenken ab: "Es war immer schon verboten, mittels Foto und Film in die Privatsphäre einzudringen. Unsere Drohnen haben an dieser Rechtslage nichts geändert." Aber natürlich erweitern sie entsprechende legale und illegale Überwachung und Beobachtung. Die md4-1000 von Microdrones kann tatsächlic auch mit Wärmebildkameras oder mit Nachtsichtgeräten ausgestattet werden. Sie ist sehr leise, kann bis zu 70 Minuten fliegen, wiegt gerade einmal 2,6 kg, kann eine Nutzlast von 1,2 kg mit sich führen und ist bis zu einem Kilometer Radius fernsteuerbar.

Und was meint Google? Auf eine Anfrage von eWEEK Europe UK, erklärte der Konzern: "Weder testet noch nutzt Google diese Technik. Es handelt sich um einen Kauf durch einen Google-Manager, der Interesse an Robotern für den persönlichen Gebrauch hat." Eine Sprecherin meinte, die Verwendung von Drohnen für Street View sei absurd. Das wäre sie natürlich nicht für Drone View, zumal Google Earth ja auch flächendeckend Bilder von Satelliten und Flugzeigen anbietet. Und nachdem auch Konkurrenten in den Markt drängen, könnte man sich durchaus vorstellen, dass die Ebene zwischen Street View und Google Earth interessant werden könnte, zumindest so, dass der Konzern die Möglichkeiten der Verwendung von einmal austesten will.

Die Meinungen sind gespalten, schließlich scheint Google alles zu machen, um sich auszubreiten und seine Macht zu sichern. Auf Datenschutz achtet man, wenn es nicht anders geht, jetzt scheint man auch ein Zweiklassen-Netz einführen und mit der Nezuneutralität brechen zu wollen, zumindest für das mobile Internet, das freilich immer wichtiger wird. Die einen meinen, dass der Kauf der Drohne nichts mit dem Konzern, sondern tatsächlich nur mit den persönlichen Interessen eines Mitarbeiters zu tun haben könnte. Genannt wird "Gadget Guru" Andy Rubin. Andere sehen durchaus das Interesse, dass Google so billiger an detailliertere Luftaufnahmen herankommen könnte. Allerdings dürfte dies, sofern der Konzern, der sich als nicht böse verkauft, die Absicht haben sollte, nicht nur auf neue Abwehr stoßen, sondern es müssten auch erst einmal die Flugrechte für zivile und kommerzielle Drohnen über bewohnten Gebieten geregelt sein.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei antwortete die Bundesregierung im Juli 2009: "Es existieren zurzeit weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler Ebene Regelungen für den Betrieb von zivil genutzten unbemannten Luftfahrzeugen. ... Das deutsche Luftverkehrsrecht trifft ausdrückliche Regelungen über zivile unbemannte Luftfahrzeuge nur insoweit, als es sich um Flugmodelle handelt. Unbemannte Luftfahrzeuge, die zu anderen Zwecken als zur Freizeitgestaltung oder außerhalb der Sichtweite des Steuers eingesetzt werden sollen, sind nicht geregelt. Es existieren derzeit weder Bestimmungen zur Musterzulassung noch Regelungen zum Betrieb solcher Luftfahrzeuge, das Verhalten im Luftraum und die Lizenzpflicht des beteiligten Personals." Zu bewaffneten Drohnen meint die Bundesregierung beruhigen, dass "derzeit" von der Bundeswehr in Deutschland solche nicht eingesetzt würden.