American Humanist Association kritisiert Amts- und Mandatsverbote für Atheisten in sieben US-Bundesstaaten

Bislang wurden solche Regelungen vom Supreme Court als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet

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Im November werden in den USA nicht nur ein Präsident und ein Kongress gewählt: Auch auf regionaler Ebene bewerben sich zahlreiche Amerikaner um Mandate und Ämter. Matthew Bulger von der American Humanist Association will die Berichterstattung über diese Wahlen nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass sieben US-Bundesstaaten in ihren Verfassungen die Wahl von Atheisten verbieten, obwohl die US-Bundesverfassung in Artikel 6 festlegt, dass "niemals ein religiöser Bekenntnisakt zur Bedingung für den Antritt eines Amtes oder einer öffentlichen Vertrauensstellung im Dienst der Vereinigten Staaten gemacht werden" darf.

Texas und Maryland versuchen dieses Verbot religiöser Diskriminierung in den Artikeln 1 und 37 ihrer Staatsverfassungen dadurch zu umgehen, dass sie die Formulierung mit dem religiösen Bekenntnisakt wiederholen und anfügen, die Erklärung der Existenz eines Gottes sei davon ausgenommen. Arkansas (Artikel 19 Abschnitt 1), Mississippi (Artikel 14 Abschnitt 265), Tennessee (Artikel 9 Abschnitt 2), North Carolina (Artikel 6 Abschnitt 8) und South Carolina (Artikel 17 Abschnitt 4) geben sich nicht so viel Mühe und regeln einfach, dass eine Person kein öffentliches Amt innehaben darf, wenn sie die Existenz eines höheren Wesens "leugnet".

Bislang hatten solche Regeln wenig Praxisrelevanz, weil eine gelegentliches öffentliches Gebet wenig mehr Mühe macht als das Umbinden einer Krawatte und in den meisten Gebietseinheiten der USA die Wahlchancen beträchtlich erhöht. In den wenigen Fällen, in denen offene Atheisten tatsächlich gewählt wurden, entschieden Bundesgerichte bislang, dass dies Regelungen in den Staatsverfassungen gegen höherrangiges Bundesverfassungsrecht verstoßen und deshalb nicht anwendbar sind. 1961 griff der Supreme Court dabei nicht nur auf den Artikel 6, sondern auch auf den ersten Verfassungszusatz zurück, der die die freie Religionsausübung schützt und die die Einführung einer Staatsreligion verbietet. Allerdings sind Supreme-Court-Entscheidungen nicht für alle Zeiten festgeschrieben, was besonders gut an der Abtreibungsfrage sichtbar wird, wegen der fundamentalistische Christen seit Jahrzehnten auf eine Richterzusammensetzung hinarbeiten, die die Verfassung anders auslegt als 1973 im Fall Roe vs. Wade.