Spanien: Verfassungsgericht kassiert Parteiverbot

Das Verbot war damit gerechtfertigt worden, dass die Liste ein "Instrument" der verbotenen Batasuna sei.

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Das spanische Verfassungsgericht hat dem Verbotsreigen der spanischen Regierung einen kleinen Riegel vorgeschoben. Das bisherige Verbot wurde in der Nacht auf Freitag vom Verfassungsgericht aufgehoben. Die "Iniciativa Internacionalista - La Solidaridad entre los pueblos" ( II-SP) kann nun doch zu den Europaparlamentswahlen antreten. Auch dem Verfassungsgericht war die Argumentation zu dünn, mit der die "Internationalistische Initiative - Solidarität der Völker" ausgeschlossen wurde.

Das Gericht urteilte, die "Indizien in den Händen des Obersten Gerichtshofs können fundamentale Rechte zur politischen Teilnahme nicht aushebeln", um frei eine Ideologie zu vertreten. Die Sonderkammer am Obersten Gerichtshof hatte, wie zuvor bei hunderten baskischen Wählerlisten und Parteien den Antrag der Regierung abgenickt und erstmals eine spanische Liste annulliert. Angeblich soll auch hinter ihr die 2003 verbotene baskische Partei Batasuna (Einheit) stecken.

Das Sondergericht, extra mit einem neuen Parteiengesetz geschaffen, um 2003 Batasuna verbieten zu können, hatte geurteilt, es gäbe "ausreichend Beweise" dafür, dass die neue Liste ein "Instrument von ETA/Batasuna" sei. Aus der "ideologischen Nähe" von II-SP zu Batasuna, die für ein unabhängiges, wiedervereintes und sozialistisches Baskenland eintritt, wollten die Richter diesmal kein Verbot konstruieren. Da half es der Regierung auch nicht, dass sie auch II-SP mit der Untergrundorganisation ETA in einen Topf geworfen hat. Eine "Instrumentalisierung für die Durchsetzung der Ziele" von "Batasuna/ETA" konnten die Verfassungsrichter bei II-SP nicht sehen. Sich an die Wähler der linken Unabhängigkeitsbewegung zu wenden, sei kein Verbotsgrund. Dabei hatten die Richter erst im März zu den baskischen Parlamentswahlen die Partei Askatasuna (Freiheit) verboten, obwohl die sogar 2001 in Konkurrenz zu Batasuna kandidiert hatte.

Bei der spanischen Liste war es auch kein Problem, dass der Listenführer, der im Baskenland lebende Dramaturg Alfonso Sastre, 2004 für die Partei "Baskisch Patriotischen Aktion" (EAE/ANV) kandidierte. Die 80 Jahre alte antifaschistische Partei wurde 2008 verboten, weil auch sie von Batasuna unterwandert worden sei. Bei II-SP war es auch kein Verbotsgrund, dass Unterstützungsunterschriften von Personen kamen, die für verbotene Wählerinitiativen kandidierten.

Die erneute Verbotsausweitung bereitete den Verfassungsrichtern Probleme, weil auch die Kritik international wächst. Das Parteiengesetz sei "schwammig" formuliert, hatte gerade der UN Sonderbeauftragte für Menschenrechte kritisiert. Es könne so interpretiert werden, dass es auch auf "politische Parteien zutrifft, die mit friedlichen Mitteln ähnliche politische Ziele verfolgen wie terroristische Gruppen“. Es ist klar, dass der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof ein Verbot von II-SP kassiert hätte. Derzeit wird die Klage von Batasuna verhandelt, eine Entscheidung kann täglich fallen. Folgte der Gerichtshof den Urteilen gegen die Türkei, müsste das Verbot fallen. Die Türkei musste stets beweisen, dass die Partei Teil einer bewaffneten Organisation ist. Batasuna wurde aber nur verboten, weil sie die Anschläge der ETA nicht so verurteilt hat, wie es das neue Gesetz fordert.