Rationalisierung via Facebook

Die Polizei vergleicht Schnappschüsse von Verkehrssündern mit Fotos aus sozialen Netzwerken

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Bisher wurden Fahrzeughalter, die bestritten, zum Tatzeitpunkt eines Verkehrsvergehens am Steuer gesessen zu haben, meistens von Beamten besucht oder zur Inaugenscheinnahme aufs Revier gebeten. Ein Blick in Facebook, wo mittlerweile 20 Millionen Bundesbürger registriert sind, kann im Vergleich dazu viel Zeit und Aufwand sparen. Weil Fotos in sozialen Netzwerken meist frei zugänglich sind, steht solch einem Vorgehen auch der Datenschutz nicht im Wege.

Einem Bericht der Hamburger Morgenpost zufolge kam dieses Verfahren bei einem BMW-Fahrer zum Einsatz, der auf der Autobahn A1 in der Nähe von Münster ein vor ihm befindliches Fahrzeug durch dichtes Auffahren bedrängte und so den Verkehr gefährdete. Trotz eines von der Polizei gefertigten Fotos wollte der Hamburger ein Bußgeld über 400 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderdatei nicht akzeptieren. Als er zur Begründung anführte, dass nicht feststehe, wer den Wagen zur fraglichen Zeitpunkt fuhr, rief die Polizei einfach sein Facebook-Profil auf und verglich das dort eingestellte Portraitbild mit dem auf der Autobahn entstandenen, worauf hin der Anwalt des Dränglers seinen Einspruch zurückziehen musste.