Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben

Das Landgericht Regensburg lehnte einen Antrag seines Verteidigers Strate auf Freilassung ab

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Gustl Mollath, der seit 2006 in der Psychiatrie sitzt, weil er nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg eine Gefahr die Allgemeinheit darstellen soll, wird trotz großer Zweifel an dem Urteil und der von der Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollaths Anwälten eingereichten Wiederaufnahmeanträge weiterhin in der Psychiatrie festgehalten.

Das Landgericht Bayreuth hat noch nicht über die Unterbringung Mollaths entschieden, das Landgericht Regensburg nahm aber nun Stellung zu dem Antrag von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der nach den neuen Erkenntnissen über das Gerichtsverfahren im Jahr 2006 die Freilassung von Mollath bzw. die Unterbrechung der angeordneten Maßregel beantragt hatte. Nach dem Gericht sei noch nicht abzusehen, ob die Wiederaufnahmeanträge angesichts der "behaupteten Tatsachen" und "benannten Beweise" "konkreten" Erfolg haben werden. Das Vorbringen einer "unechten Urkunde" würde dazu nicht ausreichen. Dabei handelt es sich um das Attest, das die Verletzungen von Mollaths Frau bestätigen sollte, aber nicht von ihrer Ärztin, sondern von deren Sohn ausgestellt wurde, der Mollaths Frau gar nicht gesehen hatte. Zur Aufhebung der Maßregel sei der Sachverhalt zu komplex, berichtet der Bayerische Rundfunk über die Begründung.

Strate hat gegen die Entscheidung gleich Beschwerde eingereicht und fordert eine Beschleunigung des Verfahrens, die er mitunter auch durch den Gang zum Bundesverfassungsgericht erreichen will. Schon zuvor hatte die nun vorgelegte, von der Staatsanwaltschaft empfohlene Begründung des Gerichts gerügt, dass eine Freilassung nur dann in Frage komme, wenn klar sei, dass die Wiederaufnahmeanträge angenommen werden: "Entscheidend ist im vorliegenden Falle die Zulässigkeit der Wiederaufnahmegründe, der gegenüber die Überprüfung des Wiederaufnahmevorbringens im Probationsverfahren – weil keine Überraschungen versprechend – in den Hintergrund tritt. Und die Zulässigkeit der wesentlichen Wiederaufnahmegründe ist allemal zu bejahen und nach gründlicher Lektüre des 32-seitigen Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth schnell zu erfassen", schrieb Strate vor einigen Tagen an das Gericht. Eine Entlassung Mollaths aus der Unterbringung sei an der Zeit.

Prof. Dr. Henning Ernst Müller schreibt zu dem Gerichtsbeschluss, dass dieser ihn "und alle, die den Fall näher kennen", enttäusche: "Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben ... wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths (endgültige) Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist, in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayrische Justiz - positiven Ergebnis kommt."