Arbeitslose: Immer weniger erfüllen die Voraussetzungen für ALG I

Nach Berechnungen des DGB war 2011 jeder vierte, der seinen Job verlor, auf Hartz-IV angewiesen

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Die Rahmenbedingungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes I taugen nicht für den Arbeitsmarkt, wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Das lässt sich aus Zahlen herauslesen, die der deutsche Gewerkschaftsbund DGB errechnet hat. "Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab", kritisiert der DGB-Experte Wilhelm Adamy gegenüber der Tageszeitung "Die Welt".

Anlass für die Kritik ist die deutliche Zunahme von Arbeitslosen, die nach Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht mit Leistungen aus dem ALG I ( "67 oder 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes") rechnen können, sondern stattdessen auf Hartz-IV Leistungen angewiesen sind. Als wichtiger Faktor für diesen Trend zwischen 2008 und 2011 werden Zeitarbeits-Beschäftigungsverhältnisse genannt.

Waren es 2008 noch 621.000 Personen, die ihren Job verloren und die Bedingungen für das ALG I - mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit - nicht erfüllten, waren es laut Zahlen des DGB im Jahr 2011 bereits 736.800.

In Prozentzahlen ist das jeder vierte, 26,4 Prozent. Vor vier Jahren soll das noch jeder fünfte gewesen sein. Als besonders auffällig werden in diesem Zusammenhang die Zahlen aus der Zeitarbeit genannt: 45,2 Prozent, der Zeitarbeiter, die ihren Job verloren, waren auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Demgegenüber ging auch die Zahl derjenigen, die nach Verlust ihres Arbeitsplatzes, auf Leistungen aus dem ALG I bauen konnten, deutlich zurück: um 9,5 Prozent zwischen 2008 und 2011.

Die Hürden im bisher gültigen Regelwerk für ALG I seien zu hoch, die Bedingungen für kurzfristig Beschäftigte müssten verbessert werden, so der DGB. Weswegen der Gewerkschaftsbund nach Angaben der Zeitung in einem "Positionspapier" dafür plädiert, dass Arbeitslose schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I haben.