Die Beschneidung gesetzlich zulässig machen

Der Bundestag stimmte heute mit großer Mehrheit für die Forderung an die Bundesregierung, ein Gesetz auszuarbeiten, das eine "medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen" als grundsätzlich zulässig statuiert

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Mit "großer Mehrheit", so konstatierte Bundestagspräsident Lammert am späten Nachmittag, als er zum zweiten Mal die Reihe der Handzeichen der Bundestagsabgeordneten überblickt hatte, sei der Entschließungsantrag ( Drucksache 10331) vom Bundestag angenommen worden. Der von den Fraktionsführern von CDU/CSU, SPD und FDP vorgelegte Antrag fordert die Bundesregierung zu einem Gesetzesentwurf auf, "der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist".

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Einfügung

: Die Fraktion der Linken stimmte nicht zu, Abweichler gab es auch in den Reihen der Grünen und vereinzelt auch in den anderen Fraktionen. Der Rechtspolitiker der Linken, Jens Petermann trat dafür ein, mit der Beschneidung bis zu einem späteren Zeitpunkt zu warten - ein Vorschlag, wie er zuvor in ihrem Blog auch von Marina Weisband geäußert wurde -, damit der Betroffene selbst entscheiden könne.)

Das Urteil des Landgerichts Köln, wonach Beschneidungen von nicht einwillungsfähigen Jungen aus rein religiösen Gründen strafbar sind ( Illegale Beschneidungen) hat über Deutschland hinaus großes Aufsehen erregt und sehr kontrovers geführte Diskussionen ausgelöst, von Vertretern der jüdischen wie auch von der muslimischen Religionsgemeinschaft gab es schärfste Proteste gegen das Urteil; die Europäische Rabbinerkonferenz wertete das Urteil gar als "schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust" (siehe "Die neue Sprache des Antisemitismus ist die Sprache der Menschenrechte").

Mit einem Gesetz, das die Beschneidung erlaubt, müsse wieder Rechtssicherheit hergestellt werden, so der Tenor der Redner zur heutigen Abstimmung im Bundestag. Schon vor Tagen war von der Wiederherstellung des Rechtsfriedens mittels eines Gesetzesentwurfes die Rede gewesen, Regierungssprecher Steffen Seibert hatte mitgeteilt, "dass sich das Bundeskanzleramt derzeit in Gesprächen mit den Fachministerien befinde, die zum Inhalt hätten, wie man religiös motivierte Beschneidungen straffrei stellen kann".

Im Zentrum der heutigen Debatte stand die Grundrechtsabwägung, ausführlicher die "Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung". Die Argumente, die heute vor der Abstimmung zu hören waren, waren allesamt schon zuvor in den Diskussionen aufgetaucht. Doch war neben den sachlichen und grundrechtlichen Erwägungen - dass die Beschneidung etwa konstitutiv zum jüdischen und muslimischen Glauben gehöre, wie Volker Beck hervorhob, dass die Religionen selbst regeln, was zum Kernbereich der Religionsausübung gehöre (Johannes Singhammer) - eine starke Vorsicht herauszuhören, die wohl die politischen Folgen im Sinn hatte, und das Unbehagen daran, was das eigentlich für eine Wirklichkeit wäre, sollte Deutschland zum "einzigen Land auf der Welt, wo die Beschneidung strafbar sein sollte" (Beck) werden.

Für solche Alleingänge in Zeiten, wo Religion und Politik ihr Verhältnis neu austarieren, gibt es keine Mehrheit, schon gar nicht, wenn es jüdische und muslimische Religionsausübung und Deutschland betrifft. Medizinische Bedenken sind da zweitrangig, zumal sie auf Ausnahmen abzielen, da der Eingriff im Normalfall nicht zu gesundheitsschädlichen Folgen führt. Allerdings stehen medizinische Bedenken nicht wirklich im Vordergrund, sondern die Zufügung von Schmerzen und die Irreversibilität des Eingriffs. Interessant wird sein, welche Schmerzen als "unnötig" gelten sollen.