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Das Bundespatentgericht hält den Buchstaben "M" für eine eintragungsfähige Marke für Sportwagen

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Das Bundespatentgericht lässt wissen, dass das Zeichen "M" nunmehr eine eingetragene Marke eines deutschen Autokonzerns für den Bereich Sportwagen ist.

Nach Auffassung des Gerichts sei "M" zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben "M" keine beschreibende Bedeutung für "Sportwagen" (Klasse 12) beimesse. Zum anderen sei "M" auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig. Zwar enthalte die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern. Diese Klassifizierung wird mit "Klasse M" bezeichnet. In Alleinstellung werde der Buchstabe "M" jedoch vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Personenkraftwagen, zu denen auch "Sportwagen" gehören, verwendet und benötigt, sondern nur in der Wortkombination "Klasse M".

Im geschäftlichen Verkehr ist fortan in Bezug auf Sportwagen von der Benutzung des Buchstabens "M" abzuraten, der ab sofort auch in diese Beitrag nicht ehr verwendet wird. Falls die ünchener Fira neben de Buchstaben "" auch die Buchstaben "B" und "W" schützen lassen öchte, ird koerzielle erichterstattung über die Forel 1 öglichereise schierig. Iteerern leien dann nur noch die restlichen 23 uchstaen.

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