EU: Französische Abschiebung der Roma rechtlich fragwürdig

Während die EU-Kommission die massive Abschiebung der Roma aus Frankreich juristisch prüft, annulliert ein französisches Gericht Zwangsabschiebungen

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Seit Wochen dominiert die Abschiebung der Roma die öffentliche Diskussion in Frankreich. Längst haben sich internationale Institutionen eingeschaltet: die Kirche hat sich kritisch gemeldet, die UN und vergangene Woche auch die EU-Kommission - mit einigem Nachdruck: Die für Justiz und Grundrechte zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding will in einer Untersuchung juristisch prüfen, ob Frankreich mit den Abschiebungen EU-Recht verletzt. Die französische Regierung soll einen offiziellen Bericht liefern.

Um in der Angelegenheit zu beruhigen, trafen sich gestern der Minister für Immigration Eric Besson und der für europäische Beziehungen zuständige Staatssekretär Pierre Lellouche mit Mitgliedern der Kommission zur Aussprache. Offensichtlich nimmt die Regierung den Unmut in der EU-Kommission ernst; sonst hätte man das Treffen nicht binnen kürzester Zeit organisiert, wie das Magazin Nouvel Observateur berichtet. Vorgeworfen wird der franzöischen Regierung, dass sie mit der Abschiebung gegen das 2004L0038:20040430:FR:PDF: Recht von EU-Bürgern verstößt, das freie Bewegung und Aufenthalt garantiert.

Strittig sind nicht nur die Vorwürfe, die französische Regierungsmitglieder gegen die Roma erheben: Besson betonte die Freiheit finde ihre Grenzen, wenn sie Vorwand für illegale Aktivitäten sei, im Besonderen nannte er dazu den "Menschenhandel". Auch die Vorgehensweise der französischen Regierung wird scharf kritisert. Während sie darauf besteht, dass die "Rumänen und Bulgaren" - der Begriff "Roma" oder "Sinti" wird offiziell nicht gebraucht, was seinerseits zur Verwirrung beiträgt - freiwillig Frankreich verlassen, bzw. jeder Fall einzeln geprüft werde, halten ihr Kritiker vor, dass dies bei der großen Zahl der Abschiebungen allein im August administrativ gar nicht möglich sei. Laut Besson wurden im Zeitraum zwischen 28.Juli und 17. August 979 Rumänen und Bulgaren "heimgeschickt", 151 zwangsweise und 828 freiwillig.

Juristen, darunter auch Richter eines Gerichts in Lille, die Zwangsausweisungen annulliert haben, machen jedoch darauf aufmerksam, dass die Abschiebung rechtlich fragwürdig ist. Die Hälfte der Fälle von Zwangsabschiebungen habe keine ausreichende rechtliche Grundlage, wird ein Anwalt der Roma zitiert. Auch er unterstreicht das Urteil des Gerichts in Lille, wonach der Vorwurf der "illegalen Besetzung eines Stück Landes" nicht hinreichend sei, gewöhnlich würde das nur mit einer Geldstrafe geahndet.

Von den Konflikten auf höherer politischen Ebenen abgesehen - auch der Außenminister Kouchner hatte öffentlich Unbehagen über die verschärfte Abschiebung geäußert und dass er deswegen an Rücktritt dachte -, zeigt sich "vor Ort", wie unversöhnlich, sich die Bevölkerung und die Landfahrer gegenüberstehen. Die armseligen Zustände in den Lagern, das Misstrauen der Bevölkerung wie etwa in Corbeil und der Verweis der Roma darauf, dass sie in Rumänien oder Bulgarien noch schlechter leben können, sind ein Problem, das noch bleiben wird, wenn die Schlagzeilen über die Wahlkampfoffensive der Regierung verblasst sind.

Wie man die schlimmen Zustände in den Lagern verbessern und das Verhältnis zwischen Ortsansässigen und den Landfahrern langfristig auf eine bessere Grundlage stellen könnte, kommt in der öffentlichen Diskussion, die wie so oft vor allem einer bornierten "gut/schlecht"- Lagerlogik folgt, so gut wie gar nicht vor.