Gebetsfreier Raum Schule?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verweist auf den durch die gewährten Gebete möglicherweise gefährdeten Schulfrieden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das einem islamischen Schüler kein Recht auf ein Gebet in der Schule einräumt, sorgt für Kontroversen.

Der Berliner Gymnasiast Yunus Mitschele hatte vor Gericht sein Recht einklagen wollen, in der Schule beten zu dürfen. Doch das Berliner Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, das die Schule das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts grundsätzlich verbieten kann.

Damit hat es ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes aufgehoben, das dem Schüler das Recht zugestanden hatte, in der Schule einen Raum zum Beten zu erhalten.

In der Begründung ist das Gericht damals auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf die ungestörten Religionsausübung rekurriert.

"Der Kläger betrachtet das Verrichten der islamischen Ritualgebete zu den vorgeschriebenen Zeiten als für sich verbindlich; das Befolgen dieser Glaubensregel ist für ihn Ausdruck seines religiösen Bekenntnisses", befand damals das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Begründung des konträren Urteils der höheren Instanz liegt noch nicht schriftlich vor. In der mündlichen Begründung verwiesen die Richter auf den gefährdeten Schulfrieden, wenn in einer Schule unterschiedliche Kulturen und Glaubensrichtungen aufeinander treffen. Zudem argumentierten die Richter mit den begrenzten Ressourcen der Schulen:

"Denn die dem Kläger gewährten Vorkehrungen müssten bei vergleichbarer Interessenlage auch anderen Schülern gewährt werden, was gerade bei der Vielzahl der an der Schule vertretenen Religionen und Glaubensrichtungen angesichts begrenzter personeller und sächlicher Ressourcen der Schule die organisatorischen Möglichkeiten sprengen und die Konfliktlage auch nicht vollends beseitigen würde."

Der Gerichtskommentator Christian Rath nannte das Urteil "völlig überzogen". Die von ihm interviewte Juristin Kirsten Wiese von der Humanistischen Union sieht gar die Religionsfreiheit infrage gestellt. Dass die Forderung nach der Trennung von Schule und Religion eigentlich eine alte emanzipatorische Forderung ist, bleibt dabei unerwähnt. Dann müssten aber alle Religionen gleich behandelt haben.