Erfolg für Gegner der Studiengebühren

Das Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" wurde mit 14,4 Prozent unterstützt. Die Abschaffung der Studiengebühren ist wahrscheinlich, doch gibt es auch Skepsis über die Kompensationsleistungen der Länder

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Die nötige Anzahl der Unterschriften wurde weit überschritten, 10 Prozent waren für die Rechtsgültigkeit nötig. In absoluten Zahlen liegen nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis über 400.000 Unterschriften mehr vor als benötigt. Damit wäre der Weg frei für einen Volksentscheid zu den Studiengebühren.

Die Ergebnisse des Volksbegehrens verweisen auf gute Aussichten für die Gegner der Studiengebühren. Da sich darüberhinaus in Umfragen regelmäßig 70 bis 80 Prozent der Bayern regelmäßig gegen Studiengebühren aussprechen, rechnen fast alle Beobachter außerhalb der FDP mit einem Erfolg eines Volksentscheids.

Möglicherweise wird es dazu aber gar nicht mehr kommen. Das wäre dann der Fall, wenn sich die bayerische Staatsregierung zu einer 1:1-Umsetzung des Volksbegehrens entschließt. Bei der größeren Regierungspartei, der CSU, wäre man dazu durchaus bereit. Wahlkämpfer Seehofer erkannte ziemlich bald, in welche Richtung der Zug fährt. Dorothee Baer twitterte heute sogar: "Schön, dass die Bayerischen Bürgerinnen und Bürger #Seehofer folgen und die Studiengebühren abschaffen wollen. Mach mit @FDP_Fraktion_BY !"

Der letzte Satz aus diesem Tweet bezieht sich auf den kleineren Koalitionspartner in Bayern, bei dem sich vor allem Wissenschafts- und Kunstminister Heubisch gegen eine Abschaffung sperrt. Dessen Einschätzung nach sind Studiengebühren eine "soziale Maßnahme". Damit dürfte er nicht viele Anhänger gewinnen. Allerdings wird seines Skepis gegenüber den Kompensationsleistungen durch die Haushalte der Länder von nicht wenigen im Universitätsbetrieb geteilt, auch an bayerischen Universitäten ( Campusmaut: Comeback-Prognosen vor der Abschaffung).

Später bezahlen?

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass öffentlich kaum Vorschläge diskutiert werden, Geld für das Studium im Nachinein zu erheben, sobald der Hochschulabsolvent aus seiner Ausbildung beruflich Kapital schlägt. Warum nicht an die Gemeinschaft Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn man in seinem Beruf von der gemeinschaftlich finanzierten Ausbildung profitiert hat?

Kommt es zum Volksentscheid - die CSU dürfte sich in dieser Frage wohl nicht gegen die FDP mit den Oppositionsparteien SPD, Grüne oder Freie Wähler verbünden -, dann wird dieser voraussichtlich im Sommer oder im Herbst stattfinden. Aus Kostengründen könnte der Termin auf den der Bundestagswahl oder der Landtagswahl gelegt werden.