Australiens Regierung verschiebt die zwangsweise Einführung von Internetfiltern

Nach großer und anhaltender Kritik an der "australischen Internetmauer" sollen die Kriterien für die Verbotsliste noch einmal überprüft werden

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Massive Kritik an den Plänen der australischen Regierung, das Internet mit Filtern, die von den Providern eingesetzt werden müssen, zu "reinigen", war nun erst einmal erfolgreich. Es ist nicht das erste Mal, dass die Umsetzung vom zuständigen Kommunikationsminister Stephen Conroy verschoben wurde.

Geplant ist, dass die Australian Communications and Media Authority eine geheime Liste von URLs erstellt, für die der Zugang durch die Internetprovider gesperrt werden soll. Begründet wird die Internetzensur mit dem Jugendschutz, gesperrt werden sollen Seiten mit Kinderpornographie und sexuellen Gewaltdarstellungen, Aufrufen zum Terrorismus und Anleitungen zum Drogenkonsum oder zum Begehen von Straftaten. Das ist alles sehr vage und nicht transparent und hat bei vielen Australiern große Bedenken vor willkürlicher Zensur ausgelöst. Zudem wird kritisiert, dass die "australische Internetmauer" die Netzgeschwindigkeit verlangsamen werde.

Conroy erklärte, dass die Richtlinien zur Erstellung der Liste der Seiten mit verbotenen Inhalten (refused classification) noch einmal überprüft werden sollen, nachdem Teile der Öffentlichkeit ihre Sorge zum Ausdruck gebracht hätten, ob der Umfang der verbotenen Inhalte den aktuellen gesellschaftlichen Normen entspricht. Die Zwangsfilterung werde erst beginnen, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist, versicherte er, was nicht vor nächstem Jahr geschehen werde. Um die Zwangsfilterung zu umgehen, haben australische Provider vorgeschlagen, freiwillig den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu sperren.

Noch aber will Conroy nicht von seinem Lieblinsprojekt der vom Staat verordneten Filterung ganz Abstand nehmen und nur Kinderpornographie von den Providern sperren lassen. Es soll nur ein wenig transparenter zugehen, wobei die Liste der verbotenen Seiten weiterhin geheim bleiben soll. Sie soll nach seinen Vorstellungen vom Classification Board erstellt und einmal jährlich von einem unabhängigen Experten überprüft werden. Betreiber von gesperrten Websites sollen Einspruch erheben können, während Internetnutzern durch einen Hinweis mitgeteilt wird, wenn sie eine gesperrte Webseite aufzurufen versuchen.