SpionInnen

Ärger um Gleichstellungsbeauftragte im BND

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Es gab im Spionagegeschäft einmal goldene Zeiten, als pflichtbewusste Geheimagentinnen wie Mata Hari, Josephine Baker und Jelisaweta "Lissa" Gorskaja ihren Job mit vorbildlicher Hingabe und Professionalität erledigten und ihre Zielpersonen zuverlässig in die Honigfalle lockten. Anna Chapman brachte es sogar in jüngerer Zeit in Russland als „Agentin 006“ zum patriotischen Idol. Und wenn Frau nicht spurte, so wusste 007, was zu tun war. Doch was muss man dieser Tage von deutschen SpionInnen lesen? Sie zicken ausgerechnet bei der Wahl des/der Gleichstellungsbeauftragten und verklagen deswegen sogar ihren Dienstherren – eigentlich „Dienstherrin“, denn da der Bundesnachrichtendienst eine Einrichtung des Bundes ist, geht die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die juristisch gesehen weiblich ist.

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Aktenzeichen BVerwG 6 A 7.11 ist zu lesen, dass drei Schlapphütinnen die im November 2011 durchgeführte Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesnachrichtendienst sowie ihrer Stellvertreterin angefochten haben. Neben verschiedenen behaupteten Verstößen gegen das Wahlverfahren rügen sie, dass die Wahl unter Ausschluss der beim Bundesnachrichtendienst eingesetzten Soldatinnen stattgefunden hat. Die Pullacher Spione jedoch vertreten die Auffassung, der Ausschluss von Soldatinnen von der Wahl sei durch die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes vorgegeben. Für den Bundesnachrichtendienst gibt es in § 23 eigens Ausnahmeregelungen, damit der Geheimdienst sensible Stellen nicht aus gender-politischen Gründen ausschreiben oder veröffentlichen muss, was in dieser Branche nun einmal ungewöhnlich wäre. Bei Vorliegen besonderer Sicherheitsvorfälle oder einer besonderen Einsatzsituation ruhen die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten sogar.

Unsachliche Kriterien bei der Einstellung und Beförderung scheinen in Pullach durchaus ein Thema zu sein. So berichtet der Ex-Spion Norbert Juretzko von einem Ausbilder, der offenbar bevorzugt Blondinen mit üppiger Oberweite anheuerte, was in einem auf Unauffälligkeit bedachten Gewerbe nicht so ganz dem Stand der Kunst entspricht. Im Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz" empfiehlt man stattdessen, unverdächtig erscheinende ältere Damen mit Observierung zu beauftragen. Der Umstand, dass sich auch Spione gegenüber ihren Dienstherren auf Rechte berufen können, treibt bisweilen skurrile Blüten. So vermochte es die CIA einer im Ausland eingesetzten Geheimdienstlerin nicht zu verbieten, ihre Zielpersonen für ihre Religionsgemeinschaft zu missionieren.

Dass den deutschen Schattenfrauen mit Kampfausbildung der Rechtsweg offen steht, ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn andernfalls stünde zu befürchten, dass Meinungsverschiedenheiten auf traditionell standesgemäße Weise ausgetragen würden.