Kritische Gutachterin kaltgestellt: falsche innere Grundhaltung zur bayerischen Justiz

Klare Worte in Fernsehsendung missfallen Münchner Staatsanwaltschaft

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Die offenen Worte der Gerichtsgutachterin Hanna Ziegert in einer Fernsehsendung haben der Staatsanwaltschaft in München nicht gefallen: In mehreren Gutachten wird sie nun vom Gericht abgelehnt, wie die Süddeutsche Zeitung bericht.

Ziegert, die am 15. August in der Sendung Beckmann neben Gustl Mollath, seinem Verteidiger, Gerhart Strate und dem Journalisten der Süddeutschen Zeitung, Uwe Ritzer, über die Rolle von psychiatrischen Gutachtern sprach, kritisierte ihre eigene Zunft. Sie sagte unter anderem:

"Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde. [Und:] Ich habe das Gefühl, dass die Bedingungen, der Maßregelvollzug in Bayern vielleicht doch etwas anders ist als in anderen Teilen Deutschlands. Ich habe manchmal das Gefühl, es geht um Mailand und Sizilien, und Bayern wäre dann Sizilien."

Außerdem sprach Ziegert an, dass vom Gericht bestellte Gutachter aufpassen würden, durch ihre Gutachten nicht in Ungnade zu fallen.

Die SZ berichtet nun, dass die Staatsanwaltschaft München I Ziegert in mehreren Verfahren "wegen Besorgnis der Befangenheit" abgelehnt habe. In einer Ablehnungsverfügung, die der Staatsanwalt Bernhard Pichl unterzeichnet hat, heißt es der Zeitung zufolge, die Staatanwaltschaft habe "Grund zu der Annahme, dass die Sachverständige eine innere Haltung hat, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend und nachhaltig beeinflussen kann."

Die Aussagen, die Ziegert in der Sendung gemacht habe, "lassen die Staatsanwaltschaft ernsthaft daran zweifeln, ob es der Sachverständigen aufgrund ihrer inneren Grundhaltung zur bayerischen bzw. deutschen Justiz sowie zum Maßregelvollzug in Bayern (dem von der Sachverständigen offensichtlich mafiöse Tendenzen bzw. eine rechtsstaatsferne Ausgestaltung unterstellt werden) möglich ist, das Gutachten tatsächlich unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten", heißt es in der Begründung zur Ablehnung weiter.

Ziegert hat sich zu den Vorwürfen geäußert. Die SZ zitiert die Gutachterin mit den Worten:

"Ich finde es bedenklich, dass eine Gutachterin, die es wagt, Kritik an einzelnen Vorgängen innerhalb der Justiz zu üben, innerhalb von wenigen Tagen wegen Befangenheit abgelehnt wird."

Ziegerts Anwalt, Hartmut Wächter, will nun angeblich gegen die Staatsanwaltschaft vorgehen. Er strebt dem Bericht nach eine Unterlassungsklage an.