Innenminister der Länder für NPD-Verbotsverfahren

Erwartet wird, dass sich die Ministerpräsidenten der Empfehlung anschließen und der Bundesrat damit das Verfahren anstoßen könnte. Die Regierung Merkel ist betont zurückhaltend

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Die Innenminister der Länder haben heute in Warnemünde getagt und einstimmig beschlossen, ein neues NPD-Verbotsverfahren zu empfehlen. Morgen tagen die Ministerpräsidenten der Länder. Erwartet wird, dass sie der Empfehlung ihrer Minister zustimmen. Damit wäre eine Mehrheit im Bundesrat sicher und der Weg zu einem Verbotsverfahren wegen Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht schon im Dezember möglich. Ein solcher Verbotsantrag kann einzeln - vom Bundesrat, Bundestag oder von der Regierung - gestellt werden oder gemeinsam.

2.500 Äußerungen und Hinweise, gesammelt von verschiedenen Verfassungsschutzämtern, "aus öffentlich zugänglichen Quellen", ( FAZ), lagen dem Beschluss der Länder-Innenminister zugrunde. Sie geben sich davon überzeugt, dass es zu keiner Neuauflage des NPD-Verbotsdebakels von 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht kommt. Diesmal sollen keine von Verfassungsschutz angeheuerten V-Leute ihre Finger im Spiel bei der Beweisvorlage haben. Ein Restrisiko bleibe, trotzdem es "zu keiner Zeit eine bessere Materialsammlung über die rechtsextreme Partei gegeben" habe, wird Bundesinnenminister Friedrich widergegeben. (Einfügung: Auch diesmal gibt es Bedenken, ob V-Männer bei dem Material mithalfen.)

Friedrichs Haltung zur Sache ist "gemischt". Man hat den Eindruck, dass es ganz auf das Medium ankommt, wie seine Haltung akzentuiert wird. Seine Äußerungen dazu geben für alle Seiten ein bisschen her. Zwar spricht Friedrich vom "aggressiv-kämpferischen Charakter der rechtsextremen NPD", doch wird auch berichtet, dass er sich "nicht klar zu einem Verbotsverfahren bekennen wollte". Friedrich argumentiert damit, dass das Verbotsverfahren riskant ist, sich lange hinziehen kann und der NPD eine Showbühne verschaffen kann, propagandistischen Auftrieb. Dass die Erfahrungen zur Arbeit von Verfassungsschützern, wie man sie im Fall der rechtsextremen Zwickauer Zelle gemacht hat, Schlimmes befürchten lassen, erwähnt Friedrich nicht.

Angela Merkel, derzeit auf Erfolgskurs, will sich von diesem im Wahlkampf nicht abbringen lassen. Sie will sich dem Verbotsantrag nur anschließen, wenn er wirklich Aussicht auf Erfolg hat, erklärte Vizeregierungssprecher Streiter. Die Kanzlerin sehe erhebliche Risiken, teilte er mit.