Regensburger Diözese will weiter Bericht über Missbrauch verbieten

Bistum Regensburg hat offenbar Verfassungsbeschwerde erhoben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Kirchenfürsten der Diözesen Köln und Regensburg, Meisner und Müller, lieferten sich letztes Jahr einen bizarren Wettstreit um das juristische Bekehren von Bloggern, die der Internetgemeinde vom klerikalen Missbrauch predigten. So hatte Kardinal Meisner eine deftige Bezeichnung seiner „Sekte“ erfolglos als Gotteslästerung angezeigt, während das Bistum Regensburg, dessen bisheriger Oberhirte inzwischen zur Glaubenskongregation (vormals: „Inquisition“) befördert wurde, einen Heiligen Krieg gegen "Regensburg Digital" führte. Der Blogger Stefan Aigner hatte einen Pressebericht über einen pädophilen Geistlichen zitiert, über dessen Fall zwischen dem Bischofsstuhl und den Eltern ein Schweigegelübde ausgehandelt worden war. Nach diskreter Versetzung des Seelsorgers hatte sich dieser an einem Ministranten in 23 Fällen vergangen. Der zitierte Bericht des Bloggers hatte Herrn Müller so erzürnt, dass er eine Äußerung hieraus nicht nur dem Verlag untersagen ließ, sondern auch den Blogger per fliegenden Gerichtsstand ins protestantische Hamburg bat, wo das als verbietungsfreudig geltende Landgericht die Äußerung verbot. Dem Blogger gelang es innerhalb von wenigen Tagen, per Crowdfunding die juristische Abwehr zu finanzieren. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte schließlich ein Einsehen und wies die Gottesmänner in die weltlichen Schranken.

Knapp ein Jahr später nun erfuhr der Blogger im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Prozesskosten, dass sich Kirchens für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des OLG Hamburg aufheben würde, die Rückzahlung der Prozesskosten vorbehalten. Da eine hierzu erforderliche Verfassungsbeschwerde nur binnen Monatsfrist eingelegt werden kann, haben sich die bischöflichen Anwälte insoweit verraten, als dass sie offensichtlich dies getan haben. Also wird sich das Bundesverfassungsgericht, wo derartige Fälle oft mehrere Jahre liegen, irgendwann der Sache annehmen.

Doch die Chancen, dass sich der Bischöfliche Stuhl mit dem Gang nach Karlsruhe einen Gefallen tut, stehen schlechter als die, dass in der Hölle ein Feuer brennt. In jedem Falle aber ist anzunehmen, dass die Heilige Barbra als Schutzpatronin der Meinungsfreiheit auch weiterhin wachen wird. Diese war kürzlich sowohl dem Bischof von Limburg, als auch dem Pontifex Maximus in Rom erschienen.