Terrorliste ohne PKK?

Europäische Anwälte und Juristen fordern die Streichung der kurdischen PKK von der EU-Terrorliste. Taliban wurden bereits von einer ähnlichen Liste heruntergenommen

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Auf einer Pressekonferenz in Brüssel haben Anwalts- und Juristenorganisationen aus 16 Ländern heute die Kampagne "Europäische Juristinnen und Juristen fordern die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste" vorgestellt. Ihre Einordnung als "Terrororganisation" sei rechtlich und politisch falsch. Die Europäische Union hatte die PKK 2002 als "terroristisch" eingestuft und fortan in ihrer halbjährlich aktualisierten "Terrorliste" aufgeführt. Diese Entscheidung ist seitdem umstritten.

2008 hatte das Europäische Gericht in Luxemburg beschlossen, dass sowohl die Arbeiterpartei Kurdistans wie auch der Volkskongresses Kurdistan Kongra-Gel wieder von der "EU-Terrorliste" gestrichen werden müssten, da ihre Aufnahme nicht ausreichend begründet worden wäre. Trotzdem hält die EU an einer weiteren Nennung fest. Für die Betroffenen bedeutet das die Sperrung von Konten und die Unterbindung jeglicher Geschäftsbeziehungen ( Zivile Todesstrafe).

"Die Listung der PKK als Terrororganisation ist auch politisch falsch, weil damit letztlich eine politische Lösung der Kurdenfrage erheblich erschwert wird und eher eine Grundlage für weitere Parteiverbote in der Türkei geschaffen wird", schreiben die Organisatoren in dem Aufruf. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die grenzüberschreitende European Democratic Lawyers (EDL-AED), die International Association of Democratic Lawyers (IADL), die Association Française des Juristes Démocrates oder der deutsche Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Politisch motiviertes "Listing" und "Delisting"

Neben der EU führen auch die Vereinten Nationen eine Schwarze Liste für terroristische Organisationen und Einzelpersonen. Die UN-Liste basiert auf der Sicherheitsrats-Resolution 1267/1999 vom Oktober 1999, die 2002 erweitert wurde. Die EU-Liste wurde hingegen als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 aufgestellt. Die noch im Dezember 2001 erlassene Verordnung untersagt eine finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen, ihrer Mitglieder, aber auch den geschäftlichen Kontakt mit in ihrem Besitz befindlichen bzw. von ihnen kontrollierten Firmen und Organisationen ( Die europäische Liste der Terroristen).

Die EU-Liste wird vom Rat der Außenminister abgestimmt und halbjährlich aktualisiert. Die weitaus größere UN-Liste führt rund 500 Personen und Gruppen, während das europäische Pendant zwar kleiner ist, aber auch zahlreiche Unabhängigkeitsbewegungen führt. Neben der PKK finden sich irische Gruppen, die baskische ETA und angebliche Unterorganisationen, die palästinensische PFLP oder die kolumbianische FARC. "Listing" und "Delisting" sind politisch motiviert, es gibt keine vorgesehene Möglichkeit juristischen Widerspruchs oder Prüfung einer unabhängigen Instanz. Ohne nachvollziehbare Begründung findet sich beispielsweise die 2009 von Italien geforderte Nennung kommunistischer und anarchistischer Gruppen in der aktuellen Version der "Terrorliste" nicht mehr.

In Deutschland wird die EU-Terrorliste mit einem Paragraphen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) justiziabel gemacht, das den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und anderen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland regelt. Eine finanzielle Unterstützung aufgeführter Gruppen oder Einzelpersonen durch Geschenke oder Spenden kann mit bis zu 5 Jahren Haft verfolgt werden.

Die Organisatoren der Kampagne rügen den Rat der Europäischen Union, der die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission jährlich veröffentlichten Fortschrittsberichts ignoriere. In dem Bericht werden regelmäßig Menschenrechtsverstöße gegen die kurdische Bevölkerung beanstandet. Als Konsequenz fordern die Unterzeichner neben einer Streichung der PKK von der "Terrorliste", dass Auslieferungen kurdischer politischer Flüchtlinge an die Türkei gestoppt würden.

Terrorismuskoordinator nimmt PKK aufs Korn

Im April 2007 hatten die USA laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf einem internationalen Treffen auf der Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppe zur Terrorismusbekämpfung (COTER) zum koordinierten Umgang gegen die PKK aufgerufen. Die schwedische Ratspräsidentschaft hatte im Oktober 2009 weitere Handlungsempfehlungen zur EU-weiten Bekämpfung der PKK ausgearbeitet. Auch die EU-Justizbehörde Eurojust hat letztes Jahr ein Treffen zur Bekämpfung der PKK in Istanbul abgehalten.

Das deutsche Bundeskriminalamt nahm an Besprechungen unter der Leitung von Europol zu "strategischen und operativen Aspekten der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität" hinsichtlich der PKK teil.

Im Sommer hatte der Rat der Europäischen Union einen Aktionsplan aufgestellt, um Aktivitäten der Mitgliedsstaaten gegen die PKK grenzüberschreitend zu organisieren. Hierzu hatte der EU-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchové mehrere Papiere veröffentlicht, darunter den sogenannten M.A.D.R.I.D.-Report . Zur Ausschaltung angeblicher "PKK-Finanznetzwerke" sollen koordiniert Geldkuriere abgefangen werden. Nach Überlegungen von Kerchové könnte hierfür auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex einbezogen werden. Türkische Sicherheitsorgane und Behörden sollen unter anderem Schulungen und Praktika zur Überstellung kurdischer Exilpolitiker an die türkische Justiz durchlaufen.

Die Auslieferung von der Türkei an Interpol übermittelter Haftbefehle scheiterte bislang, da Auslieferungsersuchen nicht den europäischen Rechtsstandards entsprachen. Kerchové schlägt zudem vor, die PKK mittels der von Deutschland eingerichteten und bei Europol angesiedelten "Check the Web"-Datensammlung zu überwachen.

Fünf Taliban von UN-Liste gestrichen

Die Löschung von der UN- und EU-Liste folgt wie eine Nennung unübersichtlichen Kriterien. Sofern ein EU-Mitgliedsstaat die Aufnahme vorschlägt und kein anderer protestiert, wird die Organisation oder Einzelperson geführt. Während die Vereinten Nationen seit letztem Jahr immerhin eine unabhängige Ombudsperson zur Prüfung installiert haben, fehlt ein ähnliches Instrument bei den EU-Listen.

Im Juli hatte der afghanische Präsident Karsai die Vereinten Nationen aufgefordert, ein politisches Signal zu setzen und 70 Taliban, die nicht zum Al-Qaida-Netzwerk gehörten, von der Sammlung herunter zu nehmen. Damit würde die Annäherung an "radikal-islamische Aufständische" erleichtert. Die UN ließen mitteilen, die Nennung von zehn Taliban zu prüfen. Wenigstens zur Streichung von fünf ehemaligen Taliban-Kommandeuren konnte sich die Weltorganisation durchringen - ein Signal, das den politischen Charakter der Terrorlisten dokumentiert.

Eine endgültige Streichung der PKK von der EU-Terrorliste ist mehr als unwahrscheinlich. Bezüglich der PKK hat es bereits mehrere ähnliche Anläufe gegeben. Trotzdem kommt die Kampagne "Europäische Juristinnen und Juristen fordern die Streichung der PKK von der EU-Terrorliste" zur rechten Zeit. Erst letzte Woche hatte die "Hohe Vertreterin" Catherine Ashton im Namen der Europäischen Union eine "Erklärung einiger Drittländer" zu den Zielen des Beschlusses des Rates zur "Aktualisierung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden" gelobt.

Zuvor hatten die EU-Bewerberländer Türkei, Kroatien und Mazedonien erklärt, zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass "ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang" stehe. Auch die "potenziellen Bewerberländer" Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien sowie Liechtenstein, die Republik Moldau, Aserbaidschan und Georgien verkündeten ihre Übereinstimmung mit der EU-"Terrorliste". Die EU nimmt diese beträchtlich ausgeweitete Akzeptanz der "Terrorliste" "mit Genugtuung" zur Kenntnis.