Bafög, Kino.to und 20 Cent

Drei Urteile und ein groteskes Missverhältnis

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In den letzten Tagen fielen in Deutschland drei Gerichtsurteile, die in ihrer Gesamtschau mehr Einblick in ein Missverhältnis geben als einzeln: Das erste davon betrifft einen 29-Jährigen, der sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg machte und danach ohne Unterstützung durch seine Eltern Physik studierte. Er fiel bei seinem Bafög-Antrag auf die Tücken der Bürokratie herein und gab (nach eigenen Angaben ohne böse Absicht) ein von seinem Großvater für ihn angelegtes Sparbuch nicht an, auf das er bis zum Ableben des Ahnen gar keinen Zugriff hat. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht München zu sechs Monaten Haft auf Bewährung zuzüglich hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er die Prozesskosten tragen und 13.000 Euro Bafög zurückzahlen.

Der zweite Fall betrifft den 27-Jährigen Martin S., der als Administrator für das Portal Kino.to arbeitete, auf dem nicht lizenzierte Filme gestreamt wurden. Ihm wurde vorgeworfen, mit dieser Arbeit in zwei Jahren gut 226.000 Euro verdient zu haben. S. betonte vor dem Amtsgericht Leipzig, nicht in erster Linie aus finanziellen Motiven für Kino.to gearbeitet zu haben, sondern weil er es als fundamental ungerecht empfand, dass Hartz-IV-Empfängern Kulturgüter aufgrund von Monopolansprüchen vorenthalten werden. Trotzdem muss er jetzt für drei Jahre ins Gefängnis – ein Strafmaß, bei dem keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich ist.

Doch Richter können auch anders – besonders dann, wenn es um Gewaltdelikte geht. In einem dritten Fall, in dem der heute 19-jährige Onur K. vor gut zwei Jahren am Bahnhof Hamburg-Harburg vom Dachdecker Thomas M. 20 Cent verlangte und ihm nach dessen Weigerung zusammen mit einem heute 20-jährigen Kumpanen Berhan I. so zusammenschlug, dass er in ein Koma fiel und später im Krankenhaus starb, verhängte die Vierte Strafkammer des Landgerichts Hamburg zwei Jahre auf Bewährung. Für den 70-jährigen Stiefvater des Opfers ein "Skandal".