Französisches Internet-Sperren-Gesetz nicht verfassungskonform

Das Gesetz "Schöpfung und Internet" sei nach dem Urteil des Verfassungsrates tot, erklären Kritiker des umstrittenen Anti-File-Sharing-Gesetzes, während Kulturministerin Albanel weiter davon ausgeht, dass im Herbst erste Mahnbriefe verschickt werden

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Die "Weisen" des französischen Verfassungsrats haben das Recht auf Kommunikationsfreiheit als nicht vereinbar mit Internetsperren erklärt, die von einer eigens dazu geschaffenen Kontroll-Behörde - Hadopi - ausgesprochen werden. Um ein Recht zu beschränken, das in der allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1789 fußt, brauche es schon eine richterliche Entscheidung, urteilte der Conseil Constitutionnel gestern und gab damit den Einwänden der Sozialisten recht, die sich an die höchste französische Instanz zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Gesetzen gewandt hatten. Die Richter stimmten auch im zweiten Beschwerdepunkt zu, der nicht die Sperren selbst betrifft, sondern das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Das "Gesetz zum Schutz von Urheberrechten im Internet" kehrt dieses Prinzip um und verlangt von einem Internetnutzer, dem eine Sperre angedroht wird, dass er den Nachweis seiner Unschuld führt und etwa beweist, dass nicht er, sondern eine andere Person über den fraglichen Internetanschluss nicht-lizenzierte Operationen getätigt hat. Laut bisheriger Formulierung im Gesetz muss nämlich der Providerkunde dafür sorgen, dass sein Anschluss gegenüber Missbrauch geschützt ist. Dies sollte mit dem zwingenden Einsatz einer Sicherungsssoftware erfolgen - einer der umstrittenen Forderungen des umstrittenen Gesetzes, dessen Realitätsferne Kritiker wiederholt monierten.

Entsprechend groß ist nach der gestrigen Entscheidung der Jubel bei den Sozialisten, die das Erfolgserlebnis nach der katastrophalen Niederlage bei den Europawahlen nötig haben und bei den Initiativen und Gruppierungen, die die Debatte über das Internetgesetz mit echten Argumenten versorgten - jenseits von Lobbyismus und den leicht durchschaubaren Interessen, die sich aus überholten Geschäftsmodellen speisen. Zu nennen ist etwa die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net. Deren Urteil: Das Konzept der abgestuften Erwiderung ist nach der Entscheidung des Conseils begraben, tot.

Ähnliche Stimmen sind auch in anderen Lagern und Publikationen zu hören. Das Gesetz wird von manchen als Totgeburt eingeschätzt, das also nicht mehr auf die Beine kommen wird - auch wenn die zuständige Kulturministerin Albanel eiligst erklärte, dass man das Gesetz entweder sofort oder bäldigst dem Parlament neu vorlegen werde. Sofort wäre das in einer Version möglich, die um die beanstandeten Stellen gekürzt ist. Die Alternatiove, die Albanel ankündigte: Man könnte das Gesetz nach den Vorgaben des Verfassungsrat ergänzen, was etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen würde.

Unmittelbar nach Verkündigung der Verfassungsratsentscheidung gab sich Albanel gestern Abend kämpferisch: erste Mahnbriefe an Filesharer sollten wie geplant von der Hadopi im kommenden Herbst verschickt werden. 90 Prozent des Gesetzes seien doch vom Verfassungsrat anerkannt worden, sagte Albanel heute morgen im französischen Radio Europe 1. Auch die Behörde Hadopi sehe sie vom Verfassungsrat bestätigt. So pfeift der Ängstliche im Wald.