Filesharing: Abmahnende Kanzlei mahnt ab, weil sie nicht Abmahnkanzlei sein will

Im Auftrag von Pornofirmen tätige Rechtsanwälte fürchten schlechten Ruf

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Eine ehrenwerte Rechtsanwaltskanzlei aus der Hansestadt Hamburg, die sicherlich eine Vielzahl von Mandaten in vielerlei Bereichen wahrnimmt, mahnt aktuell einen Watchdog wegen dessen Forum für Abmahnopfer ab. Dessen Aktivitäten werten die Hamburger Anwälte als wettbewerbswidrige "Rechtsdienstleistung". Konkret stören sich die hanseatischen Rechtsberater an der Behauptung, sie würden Abmahnungen versenden. Dies halten die gekränkten Advokaten für eine "unwahre Tatsachenbehauptung", obwohl sie tatsächlich seit Jahren massenweise Abmahnungen versenden. Das solle man aber so nicht schreiben, denn sie seien ja nicht im eigenen Auftrag tätig, sondern würden diese Abmahnung nur für ihre Mandanten versenden.

Ein solch spitzfindiges Textverständnis ist selbst für Kenner gewisser Hamburger Gerichte eher fernliegend. Realsatire produzierten die Anwälte, in dem sie sich selbst mandatierten und sich in ihrer Abmahnung als „unsere Mandantin“ bezeichneten. Bei Eigenvertretung aber liegt wohl eine eigene Abmahnung vor, übrigens nicht die erste. Darüber hinaus verlangt nicht nur die Anwaltskanzlei als solche Unterlassungserklärungen, vielmehr soll sich der Kritiker auch den beiden Gesellschaftern und Namensgebern der Kanzlei persönlich unterwerfen, die ihren sozialen Geltungsanspruch berührt sehen.

Die Kanzlei störte sich auch an der ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrigen Behauptung massenhaft versandter Abmahnungen, man möchte sich nämlich nicht als sogenannte "Abmahnkanzlei" dargestellt sehen. Die gescholtene Nicht-Abmahnkanzlei räumt allerdings schon im nächsten Absatz ein, "für einige Unternehmen aus der Erotik und Filmbranche im Bereich von Urheberrechtsverletzungen betraut" zu sein. Zweifellos ist sie das. Mindestens 16 namhafte Pornofilmfirmen beauftragen die Hanseaten seit Jahren mit massenhaften Abmahnungen im Filesharingbereich. Die Anwälte sehen jedoch in der einseitigen Reduktion ihrer Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eine Herabsetzung oder Verunglimpfung nach § 4 Nr. 7 UWG. Wer "Rechtsdienstleistungen" wie Tipps in Foren erbringe, der sei halt "Mitbewerber" und dürfe nicht einfach die anderen Leistungen der ehrenwerten hanseatischen Kanzlei unterschlagen. Die entehrten Anwälte sehen durch die Medienberichte der letzten Jahre ihre Abmahnkünste in ein schlechtes Licht gerückt. Die Erkenntnisse gipfeln in dem Satz: "Die sogenannte 'Abmahnkanzlei' steht aufgrund der oben genannten Berichterstattung für eine minderwertige anwaltliche Tätigkeit und ein zum Teil sehr aggressives Vorgehen." Die anständigen Hanseaten sind der Meinung, dass es für ein mögliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit ausreichend sei, die Namen der Mandantschaft zu nennen.

Man benötigt tatsächlich schon ein hohes Maß an Fantasie, um im Betreuen von Serienabmahnungen im Filesharing-Bereich eine Anwaltsleistung am juristischen Hochreck zu erspähen. Eine geeignete Maßnahme gegen einen entsprechenden Ruf wäre es, derartige Mandate den Mitbewerbern zu überlassen. Ist man aber als Anwaltskanzlei jung und braucht das Geld, so muss man sich halt auch zur Schmuddelbranche bekennen. Wer sich zu Pornographen ins Bett legt, muss die Kamera aushalten. Das gehört nun einmal zum anwaltlichen Berufsrisiko, das die edle Pornomandantschaft halt mitzubezahlen hat, wenn man für diese anschaffen geht.

In der Beteiligung in seinem Selbsthilfeforum, in dem Abmahnopfer ihre Erfahrungen austauschen, sieht die Anwaltskanzlei außerdem einen Verstoß gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz. Tatsächlich kann eine unzulässige Rechtsberatung grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn diese unentgeltlich ist, sofern diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht wird.