Ex-GEMA-Direktor bestreitet wissentliche Tätigkeit für Kreuz.net

Pfarrer Hendrick J. hat seine Beteiligung mittlerweile eingeräumt

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Nachdem das (hart an der Grenze zur Satire katholische) Portal Kreuz.net im Oktober den Glauben offenbarte, dass der ehemalige Dschungelcamp-Moderator Dirk Bach nun in der "Homo-Hölle" brennt, setzte der Berliner Bruno-Gmünder-Verlag, in dem unter anderem das schwule Lifestyle-Magazin "Männer" erscheint, ein "Kopfgeld" in Höhe von 15.000 Euro für Informationen aus, die zur Identifikation der Betreiber des Portals führen. Aus den Emails, die der Verlag daraufhin zugesandt bekam, erstellte er eine Namensliste, die er Anfang November der Berliner Staatsanwaltschaft übergab.

Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat zu den möglichen Betreibern von Kreuz.net ein 18 Seiten umfassendes Dossier erstellt. Es enthält ebenfalls Namen und Indizien, aber keine Beweise. Im Zentrum der Verdächtigungen steht der ehemalige GEMA-Direktor Gabriel S. Der jedoch bestreitet, wissentlich als Autor für das Portal tätig gewesen zu sein: Dort, so S., habe man lediglich im Internet verfügbare Texte von ihm ohne sein Wissen und seine Zustimmung verwendet. Hendrick J., ein anderer Hauptverdächtiger, gab dagegen jetzt zu, dass er "entgegen früheren Darstellungen auch Texte lieferte". Vorher hatte er ebenfalls mit einer angeblich ungenehmigten Verwertung argumentiert.

Allerdings enthalten weder die S. zugeschriebenen noch die von J. zugegebenen Textteile auch nur annähernd strafbare Inhalte. Und selbst diejenigen Kreuz.net-Postulate, die Kritiker als Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung ansehen, waren noch in den 1950er und 1960er Jahren Lehrstandards in katholischen Klassenzimmern. Damals konnte man stattdessen vor Gericht gezerrt werden, wenn man Homosexualität zu sehr lobte oder offen Magazine verkaufte, in denen die Onanie "verharmlost" wurde. Noch in den 1970er Jahren traf dieser Bann auch die Jugendzeitschrift Bravo, die damals auf dem Index für jugendgefährdende Schriften landete. Wer das Heft nicht rechtzeitig aus dem Regal nahm, der musste mit einem Verfahren wegen Verbreitens jugendgefährdender Schriften rechnen.