Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb in der Trinkwasserversorgung

Die Empfehlungen bevorzugen größere Anbieter und machen den Kommunen den Handlungsspielraum streitig

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Die Wasserversorgung ist in Deutschland überwiegend dezentral organisiert. Viele Kommunen bieten eine Trinkwasserversorgung im Eigenbetrieb für ihre Bürger an. So kommt es, dass es in Deutschland 81 Versorger auf eine Million Einwohner gibt. Über 6500 im ganzen Land. Dass es bei dieser bunten Vielfalt von Anbietern erhebliche Unterschiede beim Abgabepreis gibt, folgt schon allein aus der Größe der Unternehmen und des Versorgungsgebietes. Ländliche Strukturen im Mittelgebirge haben zudem eine andere Kostenstruktur als ein Ballungsraum.

Mit der Trinkwasserversorgung hat sich die Monopolkommission des Bundes nun in ihrem 18. Hauptgutachten beschäftigt und festgestellt, dass der Abgabepreis für Wasser in Deutschland um bis zu 270 Prozent variiert. Moniert wird, dass dieser Preisunterschied mit technischen Bedingungen nicht zu erklären ist.

Als Empfehlung soll daher die teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung kurzfristig einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Doch es bleibt nicht bei dieser Empfehlung:

"Im Ergebnis muss die faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern im Bundesgebiet abgestellt, Größenvorteile ausgenutzt und die Degression unspezifischer Gemeinkosten bestmöglich umgesetzt werden."

Eine Aufforderung zu Fusionen und quasi eine Einladung an größere Anbieter, den kommunalen Markt zu besetzen. Dies hätte eine steigende Monopolisierung der Trinkwasserversorgung zur Folge.

Doch man geht noch einen Schritt weiter. Die Kommission empfiehlt, dem Bund und den Ländern, die "deutschen Trinkwasserversorger einer einheitlichen und an der effizienten Bereitstellung von Trinkwasser orientierten sektorspezifischen Regulierung zu unterstellen". Diese Forderung macht deutlich, dass sich die Kommission hier nicht nur für größere Einheiten in der Wasserversorgung zum Nachteil kleiner, meist kommunaler Anbieter ausspricht, sondern auch die Eigenständigkeit der Kommunen in diesem Bereich aushebeln könnte. Die kommunale Selbstverwaltung würde damit einen weiteren Teil ihrer Aufgaben und in der Konsequenz einen Teil ihrer Existenzberechtigung verlieren.

Dass die Kommission auch das "Outsourcing bestimmter Aufgaben" anregt, sowie "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen", überrascht dann auch nicht weiter. Auch die Trennung von Leitungsnetz und Betrieb steht im Raum.

Wie diese Trennung allerdings ohne hohe Mehrkosten vollzogen werden soll, lässt das Gutachten offen. Die Kosten dafür hat der Kunde zu tragen. Ob dann die betroffenen Bürger sinkende Wasserpreise erwarten können, steht ebenfalls in den Sternen: Denn während ein kommunales Unternehmen lediglich kostendeckend arbeiten muss und bei der Preisgestaltung der strengen Kommunalaufsicht unterliegt, möchten die Aktionäre von Privatunternehmen Gewinne sehen.

Dass Kommunen, die ihre Wasserversorgung bereits an die Privatwirtschaft verkauft haben, nicht immer so glücklich damit sind, und die erwartete Kostensenkung für die Abnehmer scheinbar ausgeblieben ist, zeigt z.B. die Stadt Berlin. Hier laufen Bestrebungen, die Versorgung mit Strom und Wasser wieder in die kommunale Hand zu übernehmen, um "auf diesem Wege staatlichen Einfluss auf die Preisgestaltung.... zurückzugewinnen".