Guttenberg: "Systematisches Vorgehen"

Hat Guttenberg gegen die Promotionsordnung und das Urheberrecht verstoßen? Universität will den Minister zur einer schriftlichen Stellungnahme auffordern

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In Bayreuth wird noch länger geprüft und beraten. Erst wenn alle Fakten - im Fall der Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg - bekannt seien, so der Sprecher der Universität, sei man dazu "bereit, über mögliche Konsequenzen nachzudenken".

Gut vorstellbar, dass es bei den Beratungen in der Hauptsache darum geht, eine Sprachregelung zu finden, mit der die Universität und der Minister leben können. Kaum vorstellbar, dass man die Arbeit im Nachhinein für ungültig erklärt - weil Politik im Spiel ist und damit Regeln einer anderen Sphäre, von der Universitäten ziemlich abhängig sein können, ihre Autonomie ist eher Anspruch als Wirklichkeit. Für die Karriere des Ministers Guttenberg wäre ein negatives Gutachten fatal, das wird bei den Beratungen sehr wahrscheinlich eine Rolle spielen.

Was wissenschaftliche Spielregeln und die Anforderungen an eine Doktorarbeit betrifft, so wäre ein negativer Bescheid eher angemessen als die Supernote "Summa cum laude", findet der Rezensent der Guttenbergschen Dissertation "Verfassung und Verfassungsvertrag: konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" im Heft 1, 44. Jahrgang 2011, S.112 ff. der juristischen Fachzeitschrift Kritische Justiz. Sein Name ist Andreas Fischer-Lescano - der Mann, der heute mit den Plagiatsvorwürfen einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Ob diese Vorwürfe nun vor allem wissenschaftlich motiviert waren oder ob da nicht doch ein politischer Hintergedanke mit am Wirken war, wie dem Rechtsprofessor aus Bremen von Verteidigern Guttenbergs - (Erg. d.V.: mit Hinweis auf die Beteiligung an einem linken Thinktank) - vorgeworfen wird, ist nicht lupenrein zu klären.

Durch die Veröffentlichung der SZ ist es eine politische Angelegenheit geworden. Mit der gleichen Sicherheit lässt sich sagen, dass die Rezension der Doktorarbeit von Fischer-Lescano wissenschaftlich ausgerichtet ist und nach wissenschaftlichen Kriterien argumentiert. Insofern bestätigt die Rezension die Aussage des Rechtsprofessors, wonach er sich aus wissenschaftlichem Interesse mit der Arbeit Guttenbergs beschäftigt habe.

Die Doktorarbeit Guttenbergs kommt in der Meinung des Rezensenten inhaltlich schlecht weg:

"Der wissenschaftliche Ertrag der Arbeit ist bescheiden. Das liegt vor allem daran, dass der Autor seinen Verfassungsbegriff nicht hinreichend entfaltet und damit weit hinter der wissenschaftlichen Diskussion zurückbleibt. Zu Guttenbergs Argumentation mäandert vor sich hin und zermürbt die LeserInnen durch seitenlanges Politsprech und die Nacherzählung rechtspolitischer Diskussionen im Konvent."

Einen aktuellen Erkenntniswert etwa in den "seitenlangen Dokumentationen" zu Gottesbezügen in Verfassungstexten habe er vermisst, das Gesamturteil "summa cum laude" erscheine ihm "mehr als schmeichelhaft", urteilt Fischer-Lescano.

Am Ende seiner Besprechung kommt er dann noch auf "formelle Auffälligkeiten" zu sprechen. Gemeint sind die Textstellen, die von anderen Autoren stammen, ohne dass sie "lege artis" kenntlich gemacht würden. Dabei listet der Rezensent mehrere solcher "urheberrechtlich problematischer Passagen" auf. Sein Urteil fällt eindeutig aus:

"Das Vorgehen ist so systematisch, dass es schwer ist zu sehen, wie das noch mit §7 III der Promotionsordnung [...] in Übereinklang gebracht werden kann."

Die Anlage "Fundstücke", wo der Text der Doktorarbeit mit den Quellentexten verglichen wird, zeigt übrigens, wie gründlich die Quellen kopiert wurden: Selbst ein Kommafehler wurde übernommen.

Update: Wie zu erwarten gewesen, hält sich die Universität Bayreuth, die durch den Plagiatsvorwurf gegenüber dem Minister und der Auszeichnung seiner Dissertation mit "summa cum laude" um ihr Ansehen fürchten muss, erst einmal zurück. Die Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft habe sich in ihrer "turnusmäßigen Sitzung" mit dem Thema beschäftigt und bezeichnet in einer Mitteilung explizit Guttenberg als "Dr". Prof. Dr. Rüdiger Bormann, der Präsident den Universität, erklärte lediglich: "Wir werden die an der Universität Bayreuth vorgesehenen formalen Verfahrensschritte nutzen." Offenbar will man den Minister zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern, inzwischen wäre es allerdings auch die Pflicht der Universität, die von ihr angenommene Dissertation selbst zu prüfen.