EU begünstigt Geldwäsche aus Drogenhandel

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags bestätigt Kritik an Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru

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Nur wenige Tage vor den Weihnachtsferien haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien angesegnet. Die Vereinbarung soll die Märkte öffnen und für ein verstärktes Wirtschaftswachstum sorgen, argumentieren die Befürworter, während die Gegner des Abkommens eine massive ngos-lehnen-freihandel-mit-kolumbien-und-peru-ab&catid=93&Itemid=163: Benachteiligung der Landarbeiter im Süden fürchten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags gibt den Kritikern nun in einem für Berlin und Brüssel äußerst heiklen Punkt Recht: Weil das trilaterale Freihandelsabkommen keine Schutzklauseln gegen illegalen Geldverkehr enthält, könnten Schwarzgelder und Gewinne aus dem südamerikanischen Drogenhandel in der EU gewaschen werden.

Auf Antrag der Linkspartei haben Haushalts- und Finanzexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages das jüngst in Brüssel abgesegnete Abkommen noch einmal mit einer ähnlichen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika verglichen. Das Ergebnis ist alarmierend. Der EU-Vertrag mit Zentralamerika enthalte noch eine Reihe allgemeiner Bestimmungen zur Finanzdienstleistungsaufsicht, heißt es in dem achtseitigen Papier, das Telepolis vorliegt. So sei jede Vertragspartei berechtigt, "aufsichtsrechtliche Ausnahmeregelungen zu schaffen, die notwendig sind, um den Schutz der Finanzdienstleister, ihrer Nutzer und des Finanzsystems des jeweiligen Staates (...) zu gewährleisten", heißt es in der Analyse.

Auch seien die Vertragsparteien dazu angehalten, "international vereinbarte Standards (...) für die Bekämpfung der Geldwäsche (...) sowie der Finanzierung von Terrorismus (...) umzusetzen und anzuwenden". Das EU-Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien sehe keine entsprechenden Regelungen vor, bemerken die Autoren knapp.

Der Wissenschaftliche Dienst gibt damit einer Studie des niederländischen Centre for Research on Multinational Corporations ( SOMO) Recht. Die Untersuchung, die von der freihandelskritischen Linksfraktion des Europaparlaments ( GUE/NGL) in Auftrag gegeben worden war, weist auf die massive Drogenproduktion in Kolumbien und Peru hin. Drogenkartelle in beiden Staaten konkurrierten nach Daten der UN-Behörde für Drogenkriminalität ( UNODC) um die Vormachtstellung auf dem lateinamerikanischen Markt. Schätzungsweise 9,5 Milliarden US-Dollar Drogengelder seien so zuletzt angehäuft worden, heißt es bei der UNODC.

Der EU-Parlamentarier für die deutsche Linkspartei, Jürgen Klute, übt an dem Abkommen daher harsche Kritik. Im Fall Kolumbiens sehe die EU noch nicht einmal die Aufsicht illegaler oder verdächtiger Kapitalströme vor. Es finde sich im Abkommen zwar eine Garantie zum Schutz den Bankgeheimnisses, dafür aber keine Klauseln zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Dies grenze an Beihilfe zur Geldwäsche.

Die Debatte über den Freihandel mit Lateinamerika dürfte durch die Studien aus Deutschland und den Niederlanden wieder angeheizt werden. Zumal das Abkommen mit Kolumbien und Peru wegen Menschenrechtsklauseln nun noch von den nationalen EU-Parlamenten abgesegnet werden muss.