Entschädigung für Opfer des Kriegs gegen den Terror

Wird die Logik, die zur Verhaftung von El Masri führte, nicht auch heute noch angewandt?

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für die Zyniker der Macht waren es Kollateralschäden im Krieg gegen den Terror. Für die Betroffenen waren es Jahre des Schreckens, die sie bis zum körperlichen und geistigen Zusammenbruch trieben. Die Maßnahmen, mit denen die USA, unterstützt von verschiedenen europäischen Staaten, Menschen verhafteten und verschleppten. Jetzt hat einer der Betroffenen zumindest juristisch eine kleine Entschädigung bekommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Libanon geborenen deutschen Staatsbürger Khaled El Masri eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro zugesprochen. Zahlen muss sie die mazedonische Regierung. Denn El Masri war Ende 2003 in der Hauptstadt des Balkanstaates Skopje verschleppt worden und erlebte eine kafkaeske Odyssee.

Nach seinen sehr detaillierten Aussagen, die sich später auch bestätigten, wurde El Masri von den mazedonischen Behörden zunächst 23 Tage unter Kontaktsperre in einem Hotel in Skopje festgehalten. Bei einem Fluchtversuch wurde ihm mit Erschießung gedroht. Danach wurde er vom US-amerikanischen Außengeheimdienst CIA nach Afghanistan entführt und dort über mehrere Monate festgehalten und auch gefoltert.

Als sich sein deutscher Pass, den die US-Behörden zunächst für gefälscht hielten, als echt erwies, wurden die deutschen Behörden informiert. El Masri wurde 2004 ohne finanzielle Mittel und ohne Informationen von Freunden und Bekannten auf einem Waldweg zwischen Albanien und Mazedonien ausgesetzt. Seine Papiere hat er am mazedonischen Grenzübergang wieder bekommen. Die Art seiner Freilassung bedeutete für den Betroffenen eine weitere Demütigung.

Denn zunächst wurden seinen Schilderungen auch in Deutschland mit Misstrauen begegnet. Das Opfer wurde zum Lügner gestempelt. Sicherlich hat diese Behandlung zu dem psychischen Zusammenbruch beigetragen. El Masri war strafrechtlichen Ermittlungen, einer Einweisung in die Psychiatrie und einer Pressekampagne ausgesetzt. Während die deutschen Behörden mittlerweile im Zusammenhang mit El Masris Verschleppung Haftbefehle gegen mehrere CIA-Mitarbeiter erlassen haben, hat die US-Justiz es auch in der höchsten Instanz abgelehnt, El Masris Antrag auf Schadenersatz anzunehmen.

Abweisung der Klage weitere Menschenrechtsverletzung

Das Europäische Gericht stufte die Darstellung El Masris als glaubwürdig ein. Seine Verschleppung in das Hotel in Skopje wurde als „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ klassifiziert, der Umgang mit ihm auf dem Flughafen von Skopje als Folter. Da dieses Prozedere auf mazedonischem Staatsgebiet und in Anwesenheit mazedonischer Beamter erfolgt sei, müsse dafür auch die mazedonische Regierung die Verantwortung übernehmen, so die Richter. Zudem sei den Behörden das Ziel des Fluges bekannt gewesen. Gerügt wurde schließlich auch die mazedonische Justiz, die alle Klagen El Masris abwies. Sie sei verpflichtet gewesen, eine effektive Untersuchung durchzuführen.

Das Gericht befand, es seien aus dem gleichen Grunde keine ernsthaften gerichtlichen Untersuchungen durchgeführt worden, wegen denen er auch unrechtmäßig inhaftiert worden war, was eine weitere Verletzung der Grundrechte von El-Masri darstellte. Mit dem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut den Focus auf die massiven Menschenrechtsverletzungen auch auf europäischen Boden gerichtet, die unter dem Übergriff „Krieg gegen den Terror“ gelaufen sind.

Die Frage ist, ob jetzt auch andere Betroffene gegen europäische Staaten, vielleicht auch Deutschland, klagen werden. Schließlich haben auch Politiker in Deutschland im Fall des Bremers Murat Kurnaz, dessen Haft in den USA in die Länge gezogen. Daneben sollte der gut dokumentierte Fall El Masri die Frage aufwerfen, ob solche Menschenrechtsverletzungen auch heute noch möglich wären.

Beispiel Bonn - Salafistenfreund gleich Bombenleger?

Die offizielle Erklärung aus Washington lautet, El Masri sei Opfer einer Verwechslung mit einem Al Qaida-Mitglied gleichen Namens geworden. Die Verwechslungserklärung verdeckt, dass El Masri ins Visier der Behörden geriet, weil er im Libanon Kontakt zu einer islamistischen Gruppe gehabt haben soll, nach der er auch von den US-Beamten beim Verhör befragt worden war.

Zudem soll er in seinem deutschen Wohnort Neu-Ulm in einen Zentrum verkehrt haben, in dem sich auch Islamisten getroffen haben sollen. Hier wurde also nach der Logik des Verdachts verfahren, wer mit Islamisten verkehrt hat, kann auch Al Qaida-Mitglied sein. Wurde diese Logik nicht auch nach dem Fund einer zünderlosen Bombe am Bonner Hauptbahnhof vor wenigen Tagen angewandt, als die Festnahme zweier Männer erfolgte, denen Kontakte in die Salafistenszene nachgesagt wird? Sie mussten mittlerweile wieder freigelassen werden und ein politischer Hintergrund der mysteriösen Ansammlung von Bombenteilen steht auch noch längst nicht fest.