"Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln"

Politische Zwänge und die bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigen juristische Zweifel am ESM

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Zwei Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ESM führt die Veröffentlichung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags noch einmal vor Augen, welchem politischen Druck der Richtersprich ausgesetzt ist. Laut Zeitungsberichten bestätigt das Gutachten der Rechtsexperten des Parlaments einen zentralen juristischen Einwand: Dass der ESM das in der Verfassung verankerte Budgetrecht des Deutschen Bundestages einschränke.

In dem Gutachten, das der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegen soll, argumentieren die Juristen des Bundestages damit, dass der ESM zu einer "unmittelbaren und potenziell unbestimmten Haftung" führen könnte. Infolge der Verbindlichkeiten aus den internationalen Vereinbarungen könnte die Legitimation der Staatsgewalt und deren Ausübung "praktisch entleert" werden, wird aus dem Gutachten zitiert. Das sei nicht gerechtfertigt. Die Linkspartei, die auch in Karlsruhe klagt, hatte das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes in Auftrag gegeben.

Mit dieser juristischen Einschätzung steht der Wissenschaftliche Dienst nicht alleine, wie eben auch die Klagen in Karlruhe zeigen, und diverse Wortmeldungen von Juristen, wie aktuell zum Beispiel vom EU-Anwalt Gunnar Beck. Auch Beck betont, dass der ESM-Vertrag auf eine rechtswidrige Weise in die Grundlagen des National-und Rechtsstaats eingreife. Doch dürfte Beck auch mit der anderen Einschätzung nicht alleine stehen, wonach die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Vertrag nicht fundamental angreifen werden. Wirtschaftliche Motive könnten bei der Entscheidung den letzten Ausschlag geben, deutet der Jurist an.

"Das Urteil hat eine weltweite Tragweite. Deshalb wird ein enormer Druck auf die Richter ausgeübt. Mit Sicherheit wäre es eine rechtsstaatliche Tragödie, wenn das Verfassungsgericht bei klarer Rechtslage nicht den Mut aufbringt, Verfassung und Bürger gegen die 'große politische Koalition' fast aller Parteien in Berlin zu schützen. Recht ist jedoch auch immer die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln."