Krisenproteste in Frankfurt/Main weiter größtenteils verboten

Das Verwaltungsgericht folgte in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politikern

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am Montagabend hat das Frankfurter Verwaltungsgericht ein erstes Urteil zu den von der Stadt Frankfurt ausgesprochenen Verboten der am kommendem Donnerstag beginnenden Krisenproteste in Frankfurt/Main gefällt. Danach wird die Großdemonstration am Samstag unter Auflagen erlaubt sein, auch ein Rave-Konzert am Mittwoch kann stattfinden.

Verboten bleiben allerdings weiterhin die Aktionstage am Donnerstag und Freitag, die eigentlich der Kern des Blockupy-Protestes sein sollen. An diesen Tagen soll das Bankenviertel gewaltfrei blockiert werden. In Schreiben an die Beschäftigten haben die Organisatoren schon deutlich gemacht, dass sich die Aktion nicht gegen sie sondern gegen die kapitalistischen Verwertungsinteressen richtet, denen sie selber unterworfen sind. Zudem haben die Organisatoren mehrmals betont, dass es sich um gewaltfreie Proteste des zivilen Ungehorsams handeln soll und von den Aktivisten keine Gewalt ausgehen wird. Trotzdem folgte das Verwaltungsgericht in weiten Teilen den Bedrohungsanalysen von Polizei und Politik.

Räumung des Occupy-Camps am Mittwoch

Auch die von den Ordnungsbehörden verfügte Räumung des Occupy-Camps vor der Europäischen Zentralbank hat das Gericht genehmigt. Sollten die Aktivisten den Platz nicht freiwillig verlassen, könnte am Mittwoch eine polizeiliche Räumung erfolgen. In diesem Fall sind Sitzblockaden angekündigt. Die Gerichtsentscheidung kann als Bestätigung der Linie der Ordnungsbehörden verstanden werden, wie es die meisten Medien auch kommentieren.

Die Aktivisten hingegen sprechen von einen Teilsieg vor Gericht und schüren damit Illusionen. Schließlich war klar, dass in erster Linie die Aktionstage verboten werden sollten. Schon in der Vergangenheit wurde sowohl von der Politik als auch den Ordnungsbehörden eine Großdemonstration anders behandelt als dezentrale Kleinaktionen. Mit dem Totalverbot haben die Behörden so einen Spielraum für das Gericht geschaffen, einige Verbote aufzuheben, aber den Teil der Protestagenda zu untersagen, die über Symbolpolitik hinausgeht.

Große Macht der Polizei

Zudem hat das Gericht ein Junktim zwischen dem Ablauf der Aktionstage und der Demonstration hergestellt, der der Polizei einen großen Ermessensspielraum gibt. Sollte es beispielsweise bei der Räumung des Occupy-Camps zu Auseinandersetzungen kommen, können alle Folgeaktionen, auch die Großdemonstration verboten werden. Die Protestorganisatoren haben angekündigt, vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen. Die Begründung zeigt auch, dass die Organisatoren das Urteil nicht als Teilsieg sehen, wie sie in der Überschrift suggerieren.

"Wenn man die Beschlüsse des Gerichts liest, stellt man fest, dass es sich das allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei bezieht. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird - anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentums – nicht gewürdigt", moniert Blockupy-Sprecher Martin Behrsing.

Mittlerweile wächst der Kreis der Unterstützer der Blockuppy-Aktionen. Das Komitee für Grundrechte hat für den 17.Mai in Frankfurt eine Kundgebung für ein uneingeschränktes Versammlungsrecht angemeldet.

Dort soll auch dagegen protestiert werden, dass über 400 Menschen ein Aufenthaltsverbot für Frankfurt während der Protesttage bekommen haben. So scheinen sich schon im Vorfeld der Aktionstage jene Warnungen zu bestätigen, die einen Zusammenhang zwischen der Durchsetzung einer neoliberaler Wirtschaftspolitik und eine autoritäre Innen- und Rechtspolitik sehen. Damit liegt Frankfurt im europäischen Trend. So wurde kürzlich bekannt, dass in Spanien die Gewerkschafterin Laura Gomez, die an der Vorbereitung des dortigen Generalstreiks beteiligt war, seit 29. März in Untersuchungshaft sitzt.