Fall Mollath: Ohrfeige für Bayreuther Landgericht

Oberlandesgericht in Bamberg gibt Beschwerde des Zwangspsychiatrisierten statt – Veränderung der Krankenakte

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Juni dieses Jahres hatte das Landgericht in Bayreuth noch entschieden, dass Gustl Mollath weiter untergebracht werden muss. Die Entscheidung war umstritten und wurde auch von Mollaths Verteidigung scharf kritisiert.

Gustl Mollath hat sich gegen die Entscheidung gewehrt und nun hat das Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg in der Sache entschieden. Die Entscheidung des OLG gleicht einer schallenden Ohrfeige. Der Beschluss des Bayreuther Gerichts wurde aufgehoben und das Landgericht muss erneut überprüfen, ob Mollath auch weiterhin in der forensischen Psychiatrie bleiben muss.

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) gestern berichtete, habe das Landgericht laut OLG die gebotene Sachaufklärung bei der erneuten Überprüfung von Mollath unterlassen. Zur Erinnerung: Das Landgericht hat seine Entscheidung am 10. Juni dieses Jahres getroffen - ohne dass der Zwangspsychiatrisierte von einem Gutachter untersucht wurde. In der Pressemitteilung des Landgerichts hieß es damals zur Begründung, warum eine Untersuchung unterlassen wurde:

"Die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, der den Untergebrachten zuletzt untersucht hatte..., war der Strafvollstreckungskammer nicht möglich, da der Sachverständige angegeben hat, dass er seit dem auf sein Gutachten folgenden Fortdauerbeschluss der Kammer "wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft" werde. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens "nach Aktenlage" keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung zu treffen."

Doch mit dieser Entscheidung hat die entsprechende Kammer des Landgerichts Bayreuth offensichtlich kräftig daneben gegriffen. Das OLG verlangt nun vom Landgericht einen Gutachter zu beauftragen, der bisher noch nicht mit dem Fall betraut war, berichtet der BR.

Erika Lorenz-Löblein, die Verteidigerin von Mollath, sagte gegenüber Telepolis, die Entscheidung des OLG sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber an einer vernünftigen Fehlerkultur hapere es noch immer. Die Situation im Fall ihres Mandanten erinnere die Strafverteidigerin an das Spiel "Schwarzer Peter".

Erst im Oktober, so erinnert die Anwältin, habe das OLG und die Strafvollsteckungskammer in Bayreuth eine "Watschn" vom Bundesverfassungsgericht bekommen. "Deshalb wurde wohl erkannt, dass die Strafvollstreckungskammer zu wenig Sachaufklärung betrieben hat", so Lorenz-Löblein. Indes stellt die Anwältin fest, dass die Akten, die das Landgericht zu seiner Entscheidung hinzugezogen habe, "eine Ansammlung von Verfahrensfehlern, Grund- und Menschenrechtsverletzungen" dokumentiere. "Über den Menschen Mollath sind dort nur minimale wahre Erkenntnisse zu finden." Wie könne angesichts solcher Umstände überhaupt ein Gutachten nach Aktenlage erstattet werden, fragt Lorenz-Löblein.

Die Anwältin führte weiter aus, dass die Krankenakten ihres Mandanten verändert worden seien und sie deshalb Anzeige erstattet habe. Außerdem werde sie nun überprüfen, ob die Berichtigung des Protokolls der Anhörung vor dem Gericht in Bayreuth, die von ihr ausgegangen ist, "überhaupt Eingang in die Strafvollstreckungsakte gefunden hat".