Deutschland nunmehr souveräner Staat

Auch gegenüber Frankreich wurden ehemals geheime Abhörbefugnisse aufgekündigt

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Nachdem die Bundesregierung letzte Woche die Aufkündigung der vormals geheimen „Verwaltungsvereinbarungen“ zum NATO-Truppenstatut gegenüber Großbritannien und den USA von 1968/1969 bekanntgegeben hatte, geschah dies nunmehr auch gegenüber Frankreich. Diese Vereinbarungen unterliefen auf geheimdienstlicher Ebene das G-10-Gesetz und ermöglichten den drei westlichen Siegermächten umfassende Ansprüche gegenüber den deutschen Diensten, auf Anweisung innerhalb Deutschlands abzuhören. Historiker Prof. Josef Foschepoth hatte insoweit Zweifel daran geäußert, dass Deutschland ein souveräner Staat sei.

TELEPOLIS hatte im Zusammenhang mit dem NSA-Skandal auf die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen hingewiesen ( Abhören im Adenauer-Deutschland und in Neuland), die eine Woche später auch von den konventionellen Medien aufgegriffen wurden und schließlich auch die Bundeskanzlerin auf ihrer Sommerpressekonferenz in Erklärungsnöte brachten. Nach Darstellung der Bundesregierung habe es seit 1990 keinen Anwendungsfall mehr gegeben, allerdings arbeite man eng vor allem mit den USA zusammen.

Nach Auffassung von Foschepoth ändert sich an der Lage jedoch nichts, da das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 nach wie vor gültig sei. Gegenüber dpa erklärte Foschepoth, Deutschland sei weiterhin aus Art. 3 Abs. 2 des Zusatzabkommens verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten seien weiter befugt, in Deutschland selbständig nachrichtendienstlich tätig zu werden.

Der Bewertung als unsouverän wollte ein Sprecher auf einer Pressekonferenz des Auswärtigen Amtes vom Montag jedenfalls für den status quo nicht folgen und formulierte, mit der Aufkündigung der Verwaltungsvereinbarungen sei „sozusagen auch in diesem Bereich einer auch bis dahin schon nicht mehr relevant angewendeten Regelung die Souveränität Deutschlands vollständig wiederhergestellt“. Kenntnis zum Treiben der NSA auf deutschem Boden habe man nicht, deren Mitarbeiter hätten sich jedoch hierzulande an deutsches Recht zu halten.

Unklar ist nach wie vor, was Hundertschaften von ausländischen Elektrospionen, von deren genauer Tätigkeit nicht einmal die Sprecher von Justizministerium, Innenministerium und Auswärtigem Amt Kenntnis haben (wollen), in einem souveränen Saat zu suchen haben. Die Annahme, die Damen und Herren Spione lösten im offenbar unterirdischen Griesheimer Dagger Complex nur SuDoKu-Rätsel oder suchten nach Öl, dürfte fernliegend sein.

Heute nun meldet der NDR, die Kooperation zwischen NSA und BND basiere auf einem Beschluss der SPD-geführten rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002. Das Abkommen gehe auf eine Grundsatzentscheidung des damaligen Chefs des Bundeskanzleramts Frank-Walter Steinmeier zurück.