Wissenschaftsplagiate: Sollen alte Fälle nicht mehr aufgerollt werden?

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands plädiert für eine Verjährungsfrist von zehn Jahren

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Über dreißig Jahre liegt der Abgabetermin für die Dissertation der Bildungsministerin Schavan zurück, die Vorwürfe, dass die Arbeit Stellen enthält, die als mutmaßlich Plagiate bezeichnet werden, weil die Quellen nicht sauber genug angeben sind, wurden erst wenigen Wochen von der Webseite Schavanplag.erhoben ( Plagiatsvorwürfe gegen Bildungsministerin Schavan).

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands, Bernhard Kempen, kritisiert solche Praxis: "Nach zehn Jahren müsste Ruhe sein", äußert Kempen gegenüber dem Focus. Die Wissenschaftsgesetze der Länder sollte eine solche Frist festsetzen. Begründung: "Es dürfe nicht sein, dass jede akademische Prüfung jederzeit neu aufgerollt werden könne."

Damit schloss sich Kempen dem Bonner Wissenschaftsrechtler Professor Wolfgang Löwer, der Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist - und ebenfalls in führender Position beim Hochschulverband - an (Anm. d. A.: Der Satz wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung umformuliert, weil er zuvor den Eindruck erweckte, dass es eine Deutschen Forschungsgemeinschaft für wissenschaftliches Fehlverhalten gebe, was nicht der Fall ist).

Löwer hatte bald nach Bekanntwerden des Falls Schavan für eine Verjährung solcher Fälle plädiert, allerdings ohne einen Zeitraum zu präzisieren:

"Wir müssen über einen Zeitraum nachdenken, nach dem wir uns die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen."